Sehr geehrte Damen und Herren, Beantwortung Bieterfrage, zum Los 08 Außenputz, Haus 15 Unter Position 23.2.80 des Leistungsverzeichnisses wird ein Hochleistungswärmedämmputz mit unter anderem folgenden Eigenschaften ausgeschrieben: "Hochleistungsdämmputz mit ETA-Zulassung" sowie "Leitfrabrikat Hasit Fixit 222 Aerogel oder gleichwertig". Nach unserer Kenntnis bezieht sich eine Europäische Technische Bewertung (ETA) auf Produkteigenschaften, die nicht oder nicht vollständig durch harmonisierte Normen erfasst sind. Die ETA ist nach unserem Verständnis ein reiner Produktleistungsnachweis für das erleichterte Inverkehrbringen von Baustoffen und kein zwingendes technisches Zulassungsverfahren nach produktspezifisch einzuhaltenden Leistungsanforderungen (z. B. vergleichbar der DIN EN 998-1). Wir bitten Sie daher um Aufklärung, ob es sich bei der von Ihnen im LV benannten "ETA-Zulassung" um ein zwingende Produkteigenschaft des Hochleistungsdämmputzes handelt oder ob die Einhaltung der geforderten technischen Eigenschaften auch anderweitig (z. B. durch Materialeigenschaftsprüfungen der Wärmeleitfähigkeit in akkreditierten Prüfstellen) bei technisch dem Leitfabrikat gleichwertige Produkte nachgewiesen werden kann. Wir möchten in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass unserer Kenntnis nach nur das Leitfabrikat HASIT Fixit 222 Aerogel über einen ETA-Nachweis verfügt. Sollte ein alternativer Nachweis für gleichwertige Produkte nicht möglich sein und sollte die "ETA-Zulassung" zwingend gefordert werden, wäre nur das Leitfabrikat als einziges Produkt zulässig. In diesem Fall sehen wir die Produktneutralität der Ausschreibung verletzt, da im Gegensatz zum Ausschreibungstext "HASIT Fixit 222 Aerogel oder gleichwertig" kein Alternativprodukt zum Leitfabrikat angeboten werden kann. Antwort der Vergabestelle Es können alle Produkte angeboten werden, die die geforderten Eigenschaften aufweisen und mindestens über eine nationale Zulassung in Deutschland verfügen, d.h. z.B. eine vom DIBt erteilte allgemeine bauaufsichtliche Zulassung und/oder eine allgemeine Bauartgenehmigung. Hinsichtlich Planung, Bemessung und Ausführung der Dämmputze sind die einschlägigen Landesvorschriften Technische Baubestimmungen zu beachten. Vgl. hierzu Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), insbesondere Abschnitt A 6 (Wärmeschutz). Für Dämmputze nach der europäischen Norm DIN EN 998-1 gelten die Bemessungswerte der Wärmeleitfähigkeit nach DIN 4108-10. Mit freundlichen Grüßen Mathias Vollmann Mitarbeiter Projektsteuerung T +49 3601 80-3635 — F +49 3601 80-3636 M.Vollmann@oehk.de Ökumenisches Hainich Klinikum gGmbH Pfafferode 102 — 99974 Mühlhausen www.oehk.de Geschäftsführer: Klaus-Peter Fiege Vors. d. Aufsichtsrates: Petra Hegt Ärztliches Direktorat: Dr. med. Katharina Schoett IK-Nr.: 261600484 Steuer-Nr.: 157/124/20585