Sehr geehrte Teilnehmer, die Vergabestelle erteilt aufgrund von Fragen und/oder Änderung der Vergabeunterlagen folgenden Hinweis: Frage: In der Pos. 1.2.70 ist ein Dokumentations-Intervall von 5 min vorgegeben. Verstehen wir das richtig, dass sich die 5 min auf einen Monat beziehen oder soll die Aufzeichnungslänge täglich 5 min erfolgen? Antwort der Vergabestelle: Die Vorgabe in Pos. 1.2.70 "Dokumentationsintervall 5 min" beinhaltet eine Momentaufnahme je 5 min, sodass im Ergebnis ein Zeitraffer-Film zur Baustelle entsteht und gleichzeitig eine dauerhafte Überwachung der Baustelle erfolgt. Mit freundlichen Grüßen Vergabestelle der Stadt Sandersdorf-Brehna