Sehr geehrte Teilnehmer, die Vergabestelle erteilt aufgrund von Anfragen und/oder Änderungen der Vergabeunterlagen folgende Hinweise: Frage: Entsprechend Formblatt 211 EU geben SIe unter Pkt. 3.3 Nachforderung an, dass fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefortert war: teilweise nachgefordert werden, und zwar folgende Unterlagen: "Die Nachforderung von Unterlagen erfoglt unter Berücksichtigung vergaberechtlicher Regelungen" Diese Angabe kann u.E. unterschiedlich ausgelegt werden. Wir bitten daher um präzise Vorgaben, welche Unterlagen mit dem Angebot eingereicht werden müssen um nicht von der Angebotswertung ausgeschlossen zu werden! Antwort der Vergabestelle: Nicht nachgefordert werden wesentliche Preisangaben nachgefordert werden Unterlagen, die fehlen, unvollständig oder fehlerhaft sind Mit freundlichen Grüßen Vergabestelle der Stadt Sandersdorf-Brehna