Frage:     vielen Dank für die Beantwortung der Bieterfrage 2. Aus Ihrer Antwort ergibt sich für mich folgende Rückfrage: Wo sollen die Zuschläge aufgeführt werden? Zudem gilt grundsätzlich der Tarifvertrag des BDSW Sachsen-Anhalt, womit die Zuschläge einheitlich geregelt sind (10 % Nachtzuschlag, 25 % Sonntagszuschlag und 50 % Feiertagszuschlag). Ist es daher erforderlich, die Zuschläge dennoch gesondert auszuweisen? Vielen Dank im Voraus. Antwort: Ja, das ist korrekt - eine gesonderte Ausweisung der Zuschläge ist nicht erforderlich, da diese bereits im Tarifvertrag des BDSW Sachsen-Anhalt festgelegt sind.