Sehr geehrte Damen und Herren, ein Bewerber im obengenannten Vergabeverfahren hat folgende Fragen gestellt: "Bitte bestätigen Sie, ob die im LV angegebene LAGA-Zuordnung Z1.2 für Mauerwerk der Positionen 03.04.2 , 03.04.3 , 03.04.5 trotz abweichender Gutachtenlage (Z2) verbindlich ist oder ob von einer Z2-Entsorgung auszugehen ist" Antrwort: " In den LV-Positionen 03.04.2, 03.04.03 und 03.04.5 wurde das Entsorgungsmaterial versehentlich als Verwertungsklasse Z1.2 nach LAGA beschrieben. Gemäß Schadstoffgutachten handelt es sich aber um die Schadstoffklasse >Z2. " Die Schdstoffklasse wurde in den Positionen 03.04.2 , 03.04.3 , 03.04.5 auf >Z2 geändert, deshalb haben wir das Leistungsverzeichnis und die GAEB-Datei angepasst und Ihnen eine neue Version zur Verfügung gestellt. Alle anderen Unterlagen wurden beibehalten. BITTE BEACHTEN: Verwenden Sie bei der Abgabe Ihres Angebots das NEU zur Verfügung gestellte Leistungsverzeichnis/GAEB. Die Verwendung der alten Version kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Mit freundlichen Grüßen i.A. gez. Künstler