Sehr geehrte Teilnehmer, die Vergabestelle erteilt aufgrund von Anfragen und/oder Änderung der Vergabeunterlagen folgenden Hinweis: Frage: Bzgl. der Positionen 1.03.0270/ 0280 hätten wir die Nachfrage, ob der Einbau sowie die Abdichtung der Dachdurchführungen durch den Bieter erfolgenden soll oder soll nur die Lieferung und Übergabe an eine bauseits beauftragte Dachdeckerfirma erfolgen. Antwort der Vergabestelle: In den Positionen 1.03.0270/ 0280 ist die Lieferung und der Einbau der Dachdurchführungen einzukalkulieren, das Eindichten und einbinden in den Dachaufbau erfolgt bauseits durch das Gewerk Dachabdichtung. Mit freundlichen Grüßen Vergabestelle der Stadt Sandersdorf-Brehna