Sehr geehrte Damen und Herren, folgende Bieterfrage möchten wir wie folgt beantworten: Gemäß den Vergabeunterlagen erfolgt am Ende eines jeden dreimonatigen Zeitabschnitts eine Überprüfung des Lernstandes durch den Auftragnehmer. Gibt es konkrete Vorstellungen oder Anforderungen dazu, wie diese Überprüfung erfolgen soll (z. B. inhaltlich, methodisch oder formal)? Zu Beginn der Beschulung in den Sprachkursen erfolgt eine Lernstandsanalyse, auf deren Grundlage die Zuordnung zu den Sprachlerngruppen erfolgt (Alphabetisierung, A1, A2). Die Gestaltung dieser Anfangstests obliegt den Schulen selbst. Nach Abschluss eines Trimesters werden Tests durchgeführt, welche sich am gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen orientieren und darauf abzielen zu ermitteln, ob das angestrebte Sprachniveau A2 erreicht wurde. Auf Grundlage dieser Leistungserhebung erfolgt die Entscheidung über die Rückkehr zur Stammschule (in der Regel) oder den Verbleib im Sprachkurs. Die aufnehmende Schule erhält eine Einschätzung zu den Fertigkeiten Schreiben, Sprechen, Hören, Lesen mit Angabe des Sprachniveaus. Folgende Bereiche werden ebenfalls verbal kurz eingeschätzt: Lernverhalten, Sozialverhalten, Lernbereitschaft, Teamfähigkeit, Disziplin, HA; Pünktlichkeit/Fehlzeiten. Die Schule nutzt dafür eine selbst entwickelte Maske. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Luise Bürger