Sehr geehrte Bieter, zur Bieterfrage IV, welche mit E-Mail vom 03.07.2025 um 06:14 Uhr beantwortet wurde, wird noich eine Ergänzug übermittelt. Die Beantwortung vom 03.07.2025 schilderte ein Beispiel aus der aktuellen Praxis. Die Frage lautete: Gemäß den Vergabeunterlagen erfolgt am Ende eines jeden dreimonatigen Zeitabschnitts eine Überprüfung des Lernstandes durch den Auftragnehmer. Gibt es konkrete Vorstellungen oder Anforderungen dazu, wie diese Überprüfung erfolgen soll (z. B. inhaltlich, methodisch oder formal)? Folgende Ergänzung wird übermittelt: Ziel des Auftrages ist es, die Schülerinnen und Schüler an das Sprachniveau A2 heranzuführen. Um auf das Ziel hinzuarbeiten, werden die Bieter einen Lehrplan erstellen. In der Erstellung des Lehrplanes sind die Bieter methodisch und didaktisch frei. Es wird sinnvoll sein, den Lehrplan in Lernabschnitte aufzugliedern. Am Ende eines jeden Lernabschnittes sollte eine Lernstandkontrolle stehen. Die inhaltliche Gestaltung der Lernstandkontrollen liegt in der pädagogischen Freiheit der Lehrkraft. Die Lernstandkontrolle kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Die Lernstandkontrolle muss aber alle Schülerinnen und Schüler gleichbehandeln. Die Lehrkräfte haben zu dokumentieren, wie die individuellen Lernstandkontrollen verlaufen sind. Es muss also niedergelegt sein, welche Aufgaben gestellt sind und wie die einzelnen Schülerinnen und Schüler die Aufgabe gelöst haben. Dies kann das Protokoll einer mündlichen Prüfung sein oder korrigierte schriftliche Arbeiten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Luise Bürger