Sehr geehrte Damen und Herren, auf Grund eines Bieterhinweises darf ich folgende Klarstellung machen: In der Aufgabenstellung sind für alle HOAI-Leistungsbilder (außer Freianlagen) die Leistungsphasen 1 bis 9 bzw. 6 als Leistungsumfang benannt. Im Preisblatt hingegen sind lediglich die Leistungsphasen 1 bis 4 für alle Leistungsbilder zur Kalkulation vorgesehen. Bei dieser Abweichung handelt es sich um ein redaktionelles Versehen. Im Rahmen der Angebotserstellung sind tatsächlich lediglich die Leistungsphasen 1 bis 4 zu kalkulieren und anzubieten. Für weitere Fragen oder Anmerkungen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung und verbleibe, mit freundlichen Grüßen. Im Auftrag Ass. jur. Preißler Zweckverbandsoberinspektor / Vergabestelle