Sehr geehrte Damen und Herrn, nachfolgend geben wir Ihnen eine Bieteranfrage und die dazugehörige Antwort zur Information und Beachtung. Frage: Gemäß Leistungsverzeichnis soll der Auftragnehmer einen Abruf bzw. eine Entsorgung von innerhalb 24 Stunden garantieren. Besteht auch die Möglichkeit sich mit dem Auftraggeber auf einen festen Intervalltermin zu einigen, zu welchem eine zyklische Entsorgung der eingesammelten Sonderabfälle am festgelegten Ort stattfindet ? Ausnahmen und dringende Fälle selbstredend davon ausgenommen und weiter auf Abruf. Antwort: Zur Beantwortung der Frage möchten wir gerne auf den Freitext 3 „Verfahrensweise der Entsorgungsleistung“ des Leistungsverzeichnisses verweisen. Hierin wird ausgeführt, dass „die Abholung zur Entsorgung bereit gestellter Abfälle durch den AN nur werktäglich, Montag bis Freitag, 10.00 bis 17.00 Uhr, erfolgt“. Hierzu muss klargestellt werden, dass eine tägliche Abholung von Montag bis Freitag in der Zeit von 10 - 17 Uhr erforderlich ist. Am Wochenende muss keine Abholung erfolgen. Die Abholzeiten können im genannten Rahmen (Öffnungszeiten der Schadstoffannahme) erfolgen. Eine konkrete Uhrzeit kann dabei festgelegt werden, wenn durch den Auftragnehmer gewünscht. Ansonsten ist aus unserer Sicht keine weitere Festlegung - wie z.B. eines Wochentages - notwendig. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Kästner SB Zentrale Ausschreibungsstelle