Sehr geehrte Damen und Herren, nachstehend erhalten Sie die Beantwortung von Bieterfragen zu Ihrer Information. Frage Punkt 1: In Ihrem LV wird eine Oberfläche mit einer Melaminharzbeschichtung ausgeschrieben. Leider können wir keine Angabe zum Brandschutz bzw. Anforderung an den Brandschutz der Oberflächenplatten finden. Grundsätzlich wird zwischen einer B2-Spanplatte (normal entflammbar) oder einer B1-Spanplatte (schwer entflammbar) unterschieden. Im Standard wird von uns, wenn es keine besonderen Anforderungen an den Brandschutz gibt, eine B2-Spanplatte (normal entflammbar) angeboten. - Soll eine B2-Spanplatte (normal entflammbar) oder einer B1-Spanplatte (schwer entflammbar) ausgeführt werden? Bitte definieren Sie. Antwort: Es liegen keine Brandschutzanforderungen vor. Ausführung kann mit einer B2-Spanplatte (normal entflammbar) erfolgen. Frage Punkt 2: Auf der Seite 13 des LV’s beschreiben Sie weiter die Schalldämmung. Bei Mobilwänden wird gem. der VDI 3728 von folgendem Umrechnungsfaktor ausgegangen: R'w (eingebauter Zustand) oder Rw, R (Rechenwert) +10 dB (Vorhaltewert) = Rw, P (Laborwert) Als Hersteller von mobilen Trennwänden können wir, ebenso wie alle anderen Hersteller, grundsätzlich nur den Laborwert verkaufen. Auf den eingebauten Zustand haben wir keinen direkten Einfluss, da dies auch von den angrenzenden Gewerken abhängig ist. Wir bieten Schalldämmwerte von Rw, P 41 dB - Rw, P 60 dB an. Soll hier die Schalldämmung Rw,P 53 dB angeboten werden? Antwort: Anzubieten ist eine Ausführung mit einem Schallschutz Rw,P von 55dB (Laborwert). Frage Punkt 3: Muss der Bodenschott unterhalb der mobilen Trennwand von Trennwandlieferanten mit geliefert werden oder wird die Bodentrennung bauseitig erstellt? Antwort: Die Bodentrennung, wie auf Seite 13 beschrieben, wird bauseits durch den AN Estrich / AN Bodenbelag erstellt. Sie ist keine Leistung des AN Mobile Trennwand. Frage Punkt 4: Auf der Seite 16 schreiben Sie die Maße der Parktasche aus Gipskarton mit aus. Muss die Parktasche aus Gipskarton vom Trennwandhertseller mitgeliefert werden? Da wir diese Leitung grundsätzlich als Leitung eines Trockenbauers betrachten und kein Gerwerk des Trennwandhertsellers ist. Antwort: Die Parktasche als Trockenbausystem wird durch den AN Trockenbau erstellt und ist keine Leistung des AN Mobile Trennwand. Die Maßbeschreibungen der Parktasche in der Pos. 1.1.30 sind lediglich als Richtwert für die Größenausführung der zu parkenden Einzelelemente der mobilen Trennwand zu verstehen. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Stadt Leipzig Vergabestelle AGM „Es handelt sich um eine Beauftragung nach § 59 Abs.1 SächsGemO."