Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund einer Nachfrage erhalten Sie nachfolgende Information: Frage: "„Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen Ihrer Ausschreibung zur Klärschlammverwertung für den Zeitraum November 2025 bis Oktober 2029 möchten wir auf eine zentrale Anforderung der Klärschlammverordnung hinweisen und hierzu Rückfragen stellen. Gemäß geltender Rechtslage ist die Mitverbrennung von Klärschlämmen mit einem Phosphorgehalt von über 20 g/kg TS nur noch bis zum 31.12.2028 zulässig. Ab dem 01.01.2029 unterliegen alle kommunalen Klärschlämme mit einem Phosphorgehalt von über 20 g/kg TS der Pflicht zum P-Recycling: die Kläranlagen < 100.000 EW können das noch bis 31.12.2031 sowie die Kläranlagen < 50.000 EW zeitlich unbefristet durch landwirtschaftliche Verwertung vornehmen. Das bedeutet aber auch, dass - sofern eine landwirtschaftliche Verwertung (z.B. wegen Überschreitung der Grenzwerte nach AbfKlärV oder DüMV) nicht durchgeführt werden kann -, diese Schlämme einer Monoverbrennung mit anschließendem P-Recycling aus der Asche zugeführt werden müssen. Solche Schlämme können dann nur noch dann mitverbrannt werden, wenn der P-Gehalt zuvor auf unter 20 g P/kg TS reduziert wurde. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Auskunft, wie der WWAZ als Klärschlammerzeuger ab dem Jahr 2029 die gesetzlich geforderte Phosphorrückgewinnung sicherzustellen plant. Desweiteren bitten wir um Übermittlung von aktuellen Klärschlamm-Analysen Ihrer Schlämme, möglichst den Zeitraum der letzten beiden Jahre umfassend.“ Antwort: "Nach unserer Kenntnis ist die Mitverbrennung für Anlagen die wir als WWAZ betreiben (< 50.000 EW) erst ab 2032 nicht mehr möglich. Bis dahin können KS die auf Grund möglicher Verunreinigung nur für Verbrennung in Frage kommen würden, in Mitverbrennungsanlagen entsorgt werden! Unsere Erkenntnis stützt auf ein Gutachten aus Dez. 2022 erarbeitet v. INTECUS GmbH Abfallwirtschaft und umweltintegratives Management (S. 14). Nach dieser Veröffentlichung ist für Anlagen unserer Größenordnung im Ausschreibungszeitraum Mitverbrennung unkritisch." Wir bitten um Beachtung dieser Hinweise bei der Erstellung und Abgabe Ihrer Angebote. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag S. Schmidt Vergabestelle Gemeinde Barleben