Assistierte Ausbildung gem. § 16 Abs. 1 Satz 2 Nummer 3 SGB II i.V.m. § 74 SGB III

Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Vergabe-ID
2953191
Vergabe­nummer
24 092 5
Veröffentlicht am
08.05.2024 14:20 Uhr
Auftrag­geber
Landratsamt Bautzen
Angebots-/Teilnahmefrist
04.06.2024 10:00 Uhr

a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Name des Auftraggebers: Landratsamt Bautzen; Bereich/Abteilung: Zentrale Vergabestelle; Straße, Hausnummer: Bahnhofstraße 9; Postleitzahl: 02625; Ort: Bautzen; Land: Deutschland; E-Mail: vergabe5@lra-bautzen.de; Telefonnummer: +49 3591-5251-23313; Fax: +49 3591-5250-23313; Internetadresse: www.landkreis-bautzen.de; Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o.; Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o.
b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden; Anschrift, an die die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: www.evergabe.de
d) Art und Umfang der Leistung: Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Assistierter Ausbildung (AsA) gemäß §§ 74 ff SGB III. Förderungsbedürftige junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe können während einer betrieblichen Berufsausbildung durch Maßnahmen der Assistierten Ausbildung mit dem Ziel des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung unterstützt werden. Förderungsbedürftige junge Menschen können auch während einer Einstiegsqualifizierung unterstützt werden, nach der vorzeitigen Lösung eines betrieblichen Berufsausbildungsverhältnisses bis zur Aufnahme einer weiteren betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung und nach erfolgreicher Beendigung einer mit ausbildungsbegleitenden Hilfen geförderten betrieblichen Berufsausbildung bis zur Begründung oder Festigung eines Arbeitsverhältnisses. Die jungen Menschen werden, auch im Betrieb, individuell und kontinuierlich unterstützt und sozialpädagogisch begleitet. Hierzu gehören Maßnahmen: 1. zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten 2. zur Förderung fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und 3. zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. Weitere Inhalte der AsA sind Maßnahmen zur Unterstützung der Ausbildungsbetriebe bei administrativen und organisatorischen Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der Ausbildung und zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. Die Assistierte Ausbildung soll im Rahmen dieser Ausschreibung als lernendes Projekt verstanden werden. Modifizierungen und Anpassungen sind in gemeinsamer Absprache möglich. Zum förderungsfähigen Personenkreis gehören erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die wegen in ihrer Person liegender Gründe ohne die Förderung eine Einstiegsqualifizierung oder eine Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können. Im Rahmen dieser Maßnahme sind Jugendliche und junge Erwachsene förderfähig, die eine betriebliche Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung im Freistaat Sachsen oder im grenznahen Bereich des angrenzenden Bundeslandes Brandenburg absolvieren. Sofern Jugendliche und junge Erwachsene eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung in einem Bereich absolvieren, welcher nicht hiervon umfasst ist, findet im Vorfeld eine Abstimmung hinsichtlich der Förderfähigkeit des jeweiligen Einzelfalles zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer statt. Zeitlicher Umfang: Maßnahmenbeginn 01.09.2024, Maßnahmenende 29.02.2028. Die Maßnahme erstreckt sich für die Teilnehmer ab Ausbildungsbeginn bis zum individuellen erfolgreichen Abschluss und beinhaltet die Unterstützung der Teilnehmenden und der Betriebe während der betrieblichen Ausbildung sowie die Vorbereitung des anschließenden Überganges in versicherungspflichtige Beschäftigung. Die Ausschreibung der Assistierten Ausbildung ist für 12 Teilnehmerplätze zu konzipieren. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2024 bis 31.08.2025 eine Mindestvergütung für 7 Teilnehmerplätze zu. Ab dem zweiten Ausbildungsjahr, ab dem 01.09.2025, sichert der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Mindestvergütung für 6 Teilnehmerplätze zu. Dies gilt auch im Falle einer nicht vollständigen Besetzung, sofern diese der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Im Falle einer vom Auftragnehmer zu vertretenden Unterbesetzung wird die Vergütung entsprechend gekürzt. Ab dem dritten Ausbildungsjahr, ab dem 01.09.2026, erhält der Auftragnehmer nur noch die teilnehmerbezogene Vergütung. Pro Teilnehmer sind mindestens 2 Stunden und maximal 6 Stunden (Zeitstunden) pro Woche aufzuwenden. Die Betreuung des Teilnehmers richtet sich nach dem individuellen Bedarf und umfasst dabei den Stütz- und Förderunterricht, die sozialpädagogische Begleitung und die Unterstützung der Ausbildungsbetriebe. Sofern im Einzelfall weniger als 2 Stunden pro Woche geleistet werden, sollen die ausgefallenen Betreuungszeiten zeitnah nachgeholt werden. Ist dies im Ausnahmefall nicht möglich, sind die Gründe zu dokumentieren und dem Auftraggeber zeitnah mitzuteilen. Eine aus Sicht des Auftragnehmers notwendige abweichende Betreuungsfrequenz (Über- bzw. Unterschreitung) ist schriftlich ausführlich zu begründen und benötigt die Zustimmung durch den Auftraggeber (Fallmanagement). Urlaubszeiten des Teilnehmers bleiben unberücksichtigt. Der Auftragnehmer hat die Teilnehmer der AsA in Wohnortnähe, ggf. auch in der Berufsschule oder im Ausbildungsbetrieb, aufzusuchen und die Angebote vor Ort durchzuführen. Notwendige Fahrzeiten des Auftragnehmers sind bei der Kalkulation des Personalbedarfs zu berücksichtigen.
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt mittels der Erweiterten Richtwertmethode nach UfAB 2018, wie in der den Vergabeunterlagen beigefügten Matrix dargestellt. Dabei wird die Leistung in drei Wertungsbereiche eingeteilt. Diese fliesen zu folgenden Anteilen in die Leistungsbewertung ein: 1. Wertungsbereich - Inhalt, Methode, Strategie zu 40 %; 2. Wertungsbereich - personelle und sächliche Ressourcen zu 35 % und 3. Wertungsbereich - Trägerkriterien zu 25 %. Die einzelnen Unterkriterien und deren Gewichtung ergeben sich aus den Bewerberbedingungen und der den Vergabeunterlagen beigefügten Matrix.; Orte der Leistungserbringung: Postleitzahl: 02625; Ort: Bautzen; Land: Deutschland
e) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe
f) Nebenangebote sind nicht zugelassen
g) Ausführungsfrist: Beginn: 01.09.2024; Ende: 29.02.2028
h) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt.
i) Angebotsfrist: 04.06.2024, 10:00 Uhr; Bindefrist: 02.08.2024
j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben
k) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: gemäß VOL/B und Vertragsunterlagen
l) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen: Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A zu machen:
1. Anlage B "Allgemeine Bieterdarstellung": Angaben zum Unternehmen, zum Unternehmenssitz, zur Rechtsform, zur Gründung, Anzahl der Mitarbeiter, Angaben zur Qualifizierung der Mitarbeiter, Angaben zum Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der Aus-und Weiterbildung.
2. Anlage C "Referenzen und Erfahrungen des Bieters".
3. Anlage D "Nachweis über Räumlichkeiten" in Bezug auf etwaige ausgeschriebene/ laufende Maßnahmen.
4. Anlage E.1 "Qualifizierung des einzusetzenden Personals": Beruflicher Abschluss/ Qualifizierung, Einsatz, pädagogische Eignung, Berufserfahrungen, geplanter Stundeneinsatz.
Mit dem Angebot sind ein Maßnahmenkonzept, Anlage B "Allgemeine Bieterdarstellung", Anlage C "Referenzen und Erfahrungen des Bieters", Anlage D "Nachweis über Räumlichkeiten", Anlage E.1 "Qualifizierung des einzusetzenden Personals" einzureichen.
Die Erklärung zur Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft und zu den Leistungen/ Kapazitäten anderer Unternehmen sind soweit zutreffend mit dem Angebot einzureichen. Anlage E.2 „Gesamtübersicht Personaleinsatz“ ist nach Zuschlagserteilung, i.d.R. 4 Wochen spätestens jedoch 2 Wochen vor Maßnahmebeginn nachzuweisen. Bei kurzfristigerem Beginntermin ist die Vorlage unmittelbar nach Zuschlagserteilung erforderlich.
Anlage E.2 „Gesamtübersicht Personaleinsatz“ ist nach Zuschlagserteilung, i.d.R. 4 Wochen spätestens jedoch 2 Wochen vor Maßnahmebeginn nachzuweisen.

Die Erklärung zur Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft und zu den Leistungen/ Kapazitäten anderer Unternehmen sind soweit zutreffend mit dem Angebot einzureichen.
m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt
n) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen