Innentüren

Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Vergabe-ID
2952192
Vergabe­nummer
60/Rathaus/25/2024
Veröffentlicht am
07.05.2024 06:01 Uhr
Auftrag­geber
Stadt Oranienbaum-Wörlitz
Angebots-/Teilnahmefrist
06.06.2024 10:00 Uhr

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Name und Anschrift:
Stadt Oranienbaum-Wörlitz
Franzstraße 1
06785 Oranienbaum-Wörlitz
Telefon:
+49 34904-321062
Fax:
+49 34904-40333
E-Mail:
pierre.aster@oranienbaum-woerlitz.de
Internet:
http://www.oranienbaum-woerlitz.de
b) Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung, VOB/A
Vergabenummer:
60/Rathaus/25/2024
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
elektronisch
in Textform
mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel
mit qualifizierter/m Signatur/Siegel
schriftlich
d) Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung
06785 Oranienbaum-Wörlitz
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
Art der Leistung:
Los 329 Innentüren
Umfang der Leistung:
14 Stk Feuchtraumtüren mit Stahlumfassungszarge
1 Stk Nassraumtür mit Stahlumfassungszarge
31 Stk Innentür mit Stahlumfassungszarge
1 Stk zweiflüglige Innentür aufarbeiten
1 Stk WC-Kabinen-Vorderwand 2,69m, 1 Stk WC-Kabinen-Vorderwand 1,38m, 1 Stk WC-Kabinen-Vorderwand 1,26m, 1 Stk WC-Kabinen-Vorderwand 1,73m, 1 Stk WC-Kabinen-Vorderwand 1,43m, 1 Stk Mittelwand, 7 St Türen für WC-Kabinen,
1 Stk T30-RS-Stahlblechtür, 3 Stk T30-Stahlblechtüren
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden
Zweck der baulichen Anlage:
Der unter Denkmalschutz stehende Gebäudekomplex des ehemaligen
Gasthofes "Goldenes Horn" entstand Ende des 19.
Jahrhunderts und besteht aus einem unterkellerten, zweigeschossigen
Eckhaus mit hohem Drempeldach, der nach Süden
anschließenden überdachten Tordurchfahrt und dem nach
Osten anschließendem Saalbau.
Das Gebäude soll nach jahrelangem Leerstand als Stadthaus
und Bürgerbegegnungsstätte vollständig instandgesetzt werden.
Zweck des Auftrags:
Innentüren
h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f)
Vergabe nach Losen
Nein
i) Ausführungsfristen
Beginn der Ausführung:
15.07.2024
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen:
25.10.2024
weitere Fristen:
Werkstattplanung/technische Klärung bis 02.08.24
j) Nebenangebote
nicht zugelassen
k) mehrere Hauptangebote
zugelassen
l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt
unter:
https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-18f4cf80f21-79c2b1176bb11f03
Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen:
Nein
Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert
o) Ablauf der Angebotsfrist
am:
06.06.2024
um:
10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist am:
08.07.2024
p) Adresse für elektronische Angebote (URL): https://www.evergabe.de
Anschrift für schriftliche Angebote:
Vergabestelle s. a)
q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
Deutsch
r) Zuschlagskriterien
nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung:
Niedrigster Preis
s) Eröffnungstermin
am:
06.06.2024
um:
13:30
Ort:
Stadt Oranienbaum-Wörlitz
Franzstr. 1
06785 Oranienbaum-Wörlitz
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen:
Die Anwesenheit von Bietern ist grundsätzlich erlaubt. Für die Teilnahme eine Vertretung durch eine Mitarbeiterin ist eine entsprechende Vollmacht vorzulegen.
t) geforderte Sicherheiten
u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind
v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der
Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
w) Beurteilung der Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der ''Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' ist erhältlich:
Siehe Vergabeunterlagen
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
x) Nachprüfung behaupteter Verstöße
Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A):
Landesverwaltungsamt Halle
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
y) Sonstige Angaben
Es sind Erklärungen im Sinne des TVerG LSA und die - Anlage zum TVerG LSA - mit dem Angebot vorzulegen.
Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters werden gemäß § 6 b Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EU VOB/A in Verbindung mit § 6 a Nr. 2 EU VOB/A mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 6 b Abs. 1 S. 2 EU VOB/A abgegeben. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen auf gesondertes
Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 VHB Eigenerklärung zur Eignung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124
auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Es wird hierzu auf den aktuellen Mindestlohn nach § 11 TVergG verwiesen. Das vergabespezifische Mindeststundenentgelt beträgt derzeit: 13,48 €/h
Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform zu übermitteln.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern.