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- Vorabentscheidung über den Zuschlag
- Vorabinformation
- Vorinformation über die Ausschreibung
- Vorlage zum Bundesgerichtshof (BGH)
- VS-Paragraphen
Was ist ein Vergabeverfahren?
Ein Vergabeverfahren regelt die Vorgehensweise eines öffentlichen Auftraggebers bei seiner Beschaffungstätigkeit von sachlichen Mitteln, Dienstleistungen, Bauleistungen, Planungsleistungen und freiberuflichen Leistungen. Die öffentlichen Auftraggeber müssen die Rechtsnormen des deutschen nationalen Vergaberechts und des europäischen Vergaberechts berücksichtigen. Diese erfordern grundsätzlich ein formelles Vergabeverfahren.
Es war noch nie so einfach ein Vergabeverfahren elektronisch durchzuführen. Unbegrenzt viele eVergaben mit dem evergabe Manager oder evergabe.de veröffentlichen und Aufträge vergeben.
Weiterführende Informationen zu Vergabeverfahren
Das Vergabeverfahren dient dazu, das wirtschaftlichste Angebot eines Bieters zu ermitteln und diesem den Zuschlag zu erteilen. Der öffentliche Auftraggeber muss sich u.a. an dem Auftragswert orientieren und die entsprechende Vergabeart wählen.
Bei einem Vergabeverfahren müssen die Grundsätze gemäß § 97 GWB eingehalten. Diese sind u.a.:
- der Wettbewerbsgrundsatz,
- Transparenz,
- Nichtdiskriminierung,
- und der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz.
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