Verwertung von Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) aus dem Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark für die Zeit vom 01.01.2025 bis 31.12.2025
- Vergabeart
- Offenes Verfahren
- Vergabe-ID
- 3018022
- Vergabenummer
- VS 01-24
- Veröffentlicht am
- 19.08.2024 08:14 Uhr
- Auftraggeber
- APM Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH
- Angebots-/Teilnahmefrist
- 18.09.2024 12:00 Uhr
Nationale Ausschreibung
VgV
Offenes Verfahren
VS 01-24
Verwertung von Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) aus dem Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark für die Zeit vom 01.01.2025 bis 31.12.2025
Verwertung von Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) aus dem Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark für die Zeit vom 01.01.2025 bis 31.12.2025
Dienstleistungen
Nein
Metadaten
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Zeitzone für Datums- und Zeitangaben: Europe/Berlin
Organisationen
Organisationen
In der Bekanntmachung genannte Organisationen
ID – Unternehmen: ORG-0001
Kategorie: Käufer
Organisation
Offizielle Bezeichnung: APM Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH
Registrierungsnummer
Registrierungsnummer: 0
Internet-Adresse: https://www.apm-niemegk.de/
Adresse
Postanschrift: Bahnhofstraße 18
Ort: Niemegk
Postleitzahl: 14823
NUTS-3-Code: DE40E - Potsdam-Mittelmark
Land: Deutschland
Kontaktstelle
Kontaktstelle: Frau Diana Grund (Geschäftsführung)
E-Mail: diana.grund@apm-niemegk.de
Telefon: 3384330628
Fax: 03384330690
Informationen, die sich ausschließlich auf den Beschaffer beziehen
-:
ID – Unternehmen: ORG-0002
Kategorie: andere
Organisation
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Registrierungsnummer
Registrierungsnummer: 0
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachprüfungsverfahren/bb1.c.478846.de
Adresse
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
NUTS-3-Code: DE404 - Potsdam, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle
E-Mail: Vergabekammer@MWAE.brandenburg.de
Telefon: 3318661719
Vertragspartei und Dienstleister
Beschaffer
Beschaffer
ID – Käufer: ORG-0001
Art des öffentlichen Auftraggebers: Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Verfahren
Zweck
Vorherige Bekanntmachung
-:
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage des Verfahrens: Richtlinie 2014/24/EU
Andere Rechtsgrundlage mit Identifikator
Rechtsgrundlage des Verfahrens (ELI – CELEX): VgV
Rechtsgrundlage des Verfahrens (Beschreibung): Es findet ein europaweites offenes Verfahren gem. § 15 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) statt.
Beschreibung
Interne Kennung: VS 01-24
Titel: Verwertung von Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) aus dem Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark für die Zeit vom 01.01.2025 bis 31.12.2025
Beschreibung: Verwertung von Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) aus dem Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark für die Zeit vom 01.01.2025 bis 31.12.2025
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Umfang der Auftragsvergabe
Währung: EUR - Euro
Währung: EUR - Euro
Hauptklassifikation
Klassifikationstyp: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge
Haupteinstufung: 90514000 - Recycling von Siedlungsabfällen
Zusätzliche Klassifikation
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort
NUTS-3-Code: DE40E - Potsdam-Mittelmark
Land: Deutschland
Ausschreibungsbedingungen
Ausschlussgründe
Beschreibung: Bildung krimineller Vereinigungen
Beschreibung: Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausschließt, wenn sie Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Straftaten.
§ 123 Abs. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Beschreibung: Bildung terroristischer Vereinigungen
Beschreibung: Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausschließt, wenn sie Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Straftaten.
§ 123 Abs. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Beschreibung: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Beschreibung: Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausschließt, wenn sie Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Straftaten.
§ 123 Abs. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
Beschreibung: Betrug oder Subventionsbetrug
Beschreibung: Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausschließt, wenn sie Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Straftaten.
§ 123 Abs. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Beschreibung: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Beschreibung: Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausschließt, wenn sie Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Straftaten.
§ 123 Abs. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Beschreibung: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Beschreibung: Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausschließt, wenn sie Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Straftaten.
§ 123 Abs. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Beschreibung: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Beschreibung: Die Vergabestelle schließt ein Unternehmen darüber hinaus zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren aus, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nr. 1 nachweisen kann.
Dies gilt nicht, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder es sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Auf die Regelung des § 123 Abs. 5 GWB wird Bezug genommen.
Beschreibung: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Beschreibung: Die Vergabestelle schließt ein Unternehmen darüber hinaus zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren aus, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nr. 1 nachweisen kann.
Dies gilt nicht, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder es sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Auf die Regelung des § 123 Abs. 5 GWB wird Bezug genommen.
Beschreibung: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Daneben wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer Ermessensausübung ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem ausschließen kann, wenn einer der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB geregelten sog. fakultativen Ausschlussgründe vorliegt.
§ 124 Abs.1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Beschreibung: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Daneben wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer Ermessensausübung ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem ausschließen kann, wenn einer der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB geregelten sog. fakultativen Ausschlussgründe vorliegt.
§ 124 Abs.1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Beschreibung: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Daneben wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer Ermessensausübung ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem ausschließen kann, wenn einer der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB geregelten sog. fakultativen Ausschlussgründe vorliegt.
§ 124 Abs.1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Beschreibung: Insolvenz
Beschreibung: Daneben wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer Ermessensausübung ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem ausschließen kann, wenn einer der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB geregelten sog. fakultativen Ausschlussgründe vorliegt.
§ 124 Abs.1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Beschreibung: Schwere Verfehlung
Beschreibung: Daneben wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer Ermessensausübung ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem ausschließen kann, wenn einer der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB geregelten sog. fakultativen Ausschlussgründe vorliegt.
§ 124 Abs.1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
Beschreibung: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Beschreibung: Daneben wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer Ermessensausübung ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem ausschließen kann, wenn einer der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB geregelten sog. fakultativen Ausschlussgründe vorliegt.
§ 124 Abs.1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
Beschreibung: Interessenkonflikt
Beschreibung: Daneben wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer Ermessensausübung ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem ausschließen kann, wenn einer der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB geregelten sog. fakultativen Ausschlussgründe vorliegt.
§ 124 Abs.1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
Beschreibung: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Beschreibung: Daneben wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer Ermessensausübung ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem ausschließen kann, wenn einer der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB geregelten sog. fakultativen Ausschlussgründe vorliegt.
§ 124 Abs.1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
Beschreibung: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Beschreibung: Daneben wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer Ermessensausübung ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem ausschließen kann, wenn einer der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB geregelten sog. fakultativen Ausschlussgründe vorliegt.
§ 124 Abs.1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
Beschreibung: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Beschreibung: Daneben wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer Ermessensausübung ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem ausschließen kann, wenn einer der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB geregelten sog. fakultativen Ausschlussgründe vorliegt.
§ 124 Abs.1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
9. das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Grenzüberschreitendes Recht
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: CrossBorderLaw
Verfahren
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zusätzliche Informationen
-:
Losverteilung
Höchstzahl an Losen
-:
Posten
Posten
Ausschreibungsverfahren
Los: LOT-0001
Beschreibung des Loses
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: Verwertung von Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) aus dem Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark für die Zeit vom 01.01.2025 bis 31.12.2025
Beschreibung: Die APM ist gegenüber dem Landkreis u.a. mit der Einsammlung von Pappe, Papier und Kartonagen (PPK) aus dem Landkreisgebiet beauftragt. Das Papier wird von der APM im Holsystem (blaue Tonne) erfasst.
Die APM beabsichtigt, die ihr gegenüber dem Landkreis Potsdam-Mittelmark obliegende Pflicht zur Verwertung von PPK aus dem Kreisgebiet ab dem 01.01.2025 bis zum 31.12.2025 durch einen Dritten erfüllen zu lassen.
Es werden folgende Leistungen ausgeschrieben:
- die Übernahme inkl. Transport von PPK-Abfällen ab den Plätzen, auf denen der Auftraggeber die Abfälle in Wechselbehältern oder als lose Abfälle aus regulären Sammelfahrzeugen zur Verfügung stellt (Übergabestellen), bis zur Verwertungsanlage,
- die Sortierung
- und Verwertung von PPK-Abfällen sowie
- das Bereitstellen und der Betrieb einer Umladestation (mit Standort im Land Brandenburg) im Umkreis von 25 km um Teltow/ Stahnsdorf/ Kleinmachnow (zu den Anforderungen an den Standort s.u. unter VIII. der Leistungsbeschreibung).
Insgesamt wird durch den Auftraggeber unverbindlich von einer Gesamtmenge von etwa 14.500 Mg/a an PPK-Abfällen ausgegangen. Ungeachtet der Tatsache, dass bisher bis zum Jahr 2021 höhere Mengen zu verzeichnen waren (ca. 15.000 Mg/a) rechnet der Auftraggeber für die Vertragslaufzeit mit einem Rückgang.
Dabei handelt es sich aber lediglich um eine unverbindliche Abschätzung des Auftraggebers, eine verbindliche Prognose ist damit nicht verbunden.
Die Leistung beinhaltet, für das Jahr der Leistungserbringung, sowohl die Verwertung des sog. kommunalen Anteils an PPK als auch den Anteil der Systembetreiber nach dem Verpackungsgesetz (s. dazu schon oben).
Der Auftragnehmer übernimmt die mit PPK-Abfällen beladenen Wechselbehälter an den nachfolgend genannten Sammelplätzen in:
Damsdorf
Gewerbepark Damsdorf 49, 14797 Damsdorf (Gem. Kloster Lehnin)
Neuseddin
Ebereschenring 32, 14554 Neuseddin
Teltow
Ruhlsdorfer Straße 100, 14513 Teltow
und
Niemegk
Bahnhofstraße 18, 14823 Niemegk.
Die PPK-Abfälle werden im Wechselbehälter-System vom Auftragnehmer durch das Aufladen der Wechselbehälter auf seine Fahrzeuge übernommen.
Weitere Informationen in Kap. 02 - Leistungsbeschreibung.
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Umfang der Auftragsvergabe
Diese Auftragsvergabe ist besonders geeignet für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja
Besonders geeignet für: Besonders geeignet für Selbstständige
Währung: EUR - Euro
Einstufung
Klassifikationstyp: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge
Haupteinstufung: 90514000 - Recycling von Siedlungsabfällen
Art des Auftrags
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Gefördertes soziales Ziel
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Innovatives Ziel
Strategische Beschaffung
Art der strategischen Beschaffung: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Die Vergabestelle wendete vorliegend zusätzlich das Zuschlagskriterium der Lohnhöhe der zur Leistungserbringung auf der Umladestation und zum Transport eingesetzten gewerblichen Arbeitskräfte während der Vertragslaufzeit an.
Sie berücksichtigt dieses Kriterium u.a. aus sozialen Erwägungen einer angemessenen Vergütung der Arbeitnehmer:innen und eines Schutzes der sozialen Sicherungssysteme heraus. Vor allem liegt dem die Annahme zugrunde, dass eine höhere Vergütung der zur operativen Leistungserbringung eingesetzten Arbeitnehmenden auch deren Motivation erhöht und sich qualitätssteigernd auswirkt.
Der Bieter gibt für die Anwendung dieses Zuschlagskriteriums mit seinem Angebot (hierfür kann das Formular F10 verwendet werden) Erklärungen darüber ab, wie hoch die jeweiligen an der Umladestation sowie im Transport des Altpapieres eingesetzten Arbeitnehmer mindestens bezahlt werden.
Art der strategischen Beschaffung: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Als ein Zuschlagskriterium werden das Angebote mit einer größeren als der mindestens geforderten Sortiertiefe positiv gewertet. Mindestens (als Ausführungsbedingung) soll das Altpapier in der PPK-Sortieranlage nach
• grafischen Papieren,
• Verpackungspapieren
• und Sortierresten
getrennt werden (vgl. Leistungsbeschreibung Kap. 02, Ziff. X). Damit soll eine höherwertige Verwertung der einzelnen Altpapiersorten in der Papierindustrie erreicht werden. Der Bieter gibt für die Anwendung dieses Zuschlagskriteriums mit seinem Angebot (hierfür kann das Formular F10 verwendet werden) eine entsprechende Erklärung ab. Übersteigt die angebotene Sortiertiefe die Mindestanforderungen, wird der Bieter positiv bewertet.
Begründung für das Fehlen von Barrierefreiheitskriterien
Ort der Leistungserbringung
NUTS-3-Code: DE40E - Potsdam-Mittelmark
Land: Deutschland
Geschätzte Laufzeit
Laufzeit
Datum des Beginns: Mittwoch, 01.01.2025
Enddatum: Mittwoch, 31.12.2025
Zeitraum
-:
Verlängerung des Vertrags
Beschreibung der Optionen
-:
Auktionsbedingungen
Es wird eine elektronische Auktion verwendet: Nein
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Verwendung von EU-Mitteln
Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nicht mit EU-Mitteln finanziertes Beschaffungsprojekt
Vertragsvergabesystem
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung: Entfällt
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Entfällt
Informationen über die Rahmenvereinbarung
Währung: EUR - Euro
Ausschreibungsbedingungen
Auswahlkriterien
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Mit dem Angebot sind die geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen:
- Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt (im Angebotsschreiben enthalten).
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB (Formular F8).
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB sowie über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeiternehmer-Entsendegesetz – A-EntG) sowie nach § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG). (Formular F9).
- Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat (im Angebotsschreiben enthalten).
Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von den Bietern erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen:
- Nachweis des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind – nicht älter als 6 Monate)
- Nachweis des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen (nicht älter als 6 Monate); die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist
- Aktueller (d.h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) und Vorlage eines aktuellen Gewerberegisterauszugs gem. § 150 GewO
- Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer (unter Beachtung der Vorgaben unter Ziff.H. IX. der Bewerbungsbedingungen)
Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe
-:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot sind die geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen:
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils aus den letzten drei Kalender- oder Geschäftsjahren. Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw. als Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind, jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters (Formular F4).
- Eigenerklärung über das Bestehen einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung für den konkreten Leistungsbereich, alternativ eine Erklärung, dass für den Fall der Beauftragung eine solche Betriebshaftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn besteht bzw. abgeschlossen wird (Formular F7). Die Versicherung muss etwaige Ansprüche aus diesem Vertrag über
• mind. 1,5 Mio. € für Personen-/ Sachschäden und
• mind. 500 T€ für Vermögensschäden decken.
• Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen und nachgewiesen werden.
• Der Abschluss der Versicherung ist dem Auftraggeber 14 Tage vor Leistungsbeginn unaufgefordert nachzuweisen.
Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von den Bietern erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen:
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer Bestätigung des Versicherungsgebers für den Fall, dass der Bieter erklärt hat, bereits über eine solche zu verfügen.
In jedem Fall ist im Falle der Zuschlagserteilung das Bestehen der Versicherung gegenüber dem Auftraggeber unaufgefordert spätestens 14 Tage vor Leistungsbeginn durch Vorlage einer Bestätigung des Versicherungsgebers nachzuweisen.
- Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer (unter Beachtung der Vorgaben unter Ziff. H. IX. dieser Bewerbungsbedingungen)
Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe
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Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot sind die geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen:
- Erklärung über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb für die Umladung und / oder den Transport bis Leistungsbeginn (Formular F6).
- Soweit der Eignungsnachweis über eine Präqualifizierung erfolgen soll: Angabe der Zertifikatsnummer des Bieters sowie des dazugehörigen Zugangscodes beim Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) im Angebotsschreiben.
- Ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche und Benennung der Sortierer / Verwerter; im Übrigen freiwillige Angabe, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist (Formulare F2 und F3).
- Referenzangaben zu Leistungen, die mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind (für den Transport sowie über den Betrieb einer Umladestelle), wobei eine Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss. (Formular F5).
- Angaben zu den genehmigten Anlagen (Angaben zu Verwertungsanlage und Umladestelle in Formular F10)
- Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der angebotenen Leistungen verfügen wird (im Angebotsschreiben enthalten).
Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von den Bietern erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen:
- Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu den im Angebot angegebenen Referenzen
- Benennung von Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben wurde, dass Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, diese aber nicht konkret benannt wurden und. soweit dies andere Unterauftragnehmer als die Sortierer/Verwerter betrifft, ggf. einschließlich entsprechender Verpflichtungserklärungen (im Fall der Eignungsleihe hinsichtlich Umsatz/Referenzen ist die Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers bereits mit dem Angebot vorzulegen).
- Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Verwertungsanlage sowie Übergabestelle, aus dem
• die genehmigte Kapazität,
• der Genehmigungsstatus,
• der Genehmigungszeitraum sowie
• die anzunehmenden PPK-Fraktionen
hervorgehen.
Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer (unter Beachtung der Vorgaben unter Ziff.H. IX. der Bewerbungsbedingungen)
Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe
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Art: Sonstiges
Beschreibung: Mit dem Angebot sind noch die geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen:
- Ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreters der Mitglieder (Formular F1).
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz sowie entsprechende Eigenerklärungen (Formulare F12 b und c – Hinweis: Formular F12a enthält nur Hinweise und muss daher nicht zwingend mit dem Angebot vorgelegt werden).
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein verbotener Tatbestand nach Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (5. EU- Sanktionspaket), vorliegt (Formular F13).
Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe
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Kandidaten
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Vergabekriterien
Vergabekriterium
Art: Preis
Beschreibung: Kriterium Wertungsentgelt / Saldo aus Kosten und Erlösen - (Gewichtung zu 70 %)
Ein Kriterium für die Bewertung des wirtschaftlichsten Angebotes ist das Gesamtentgelt für alle nach dieser Ausschreibung zu beauftragenden Leistungen (Übernahme, Transport, Umladung, Sortierung, Verwertung). Dafür werden im Leistungsverzeichnis zwei Positionen abgefragt. Hierbei handelt es sich um Verwertungserlöse sowie um Transport- und Umschlagskosten. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die sich ergebenen Erlöse die Kostenposition übersteigen werden. Allein für die Wertung erfolgt eine Saldierung aus Kosten und Erlösen und eine Wichtung auf der Grundlage einer geschätzten Menge (vgl. Bewerbungsbedingungen).
Parameter der Zuschlagskriterien
Parameter für das Zuschlagskriterium
Nummer des Zuschlagskriteriums: 70
Zahl ist eine Art Gewicht: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bezeichnung: Kriterium Wertungsentgelt / Saldo aus Kosten und Erlösen: Gewichtung zu 70 %
Art: Qualität
Beschreibung: Kriterium Sortiertiefe (Gewichtung zu 20 %)
Als weiteres Kriterium wird mit 20 % das Angebot mit einer größeren als der mindestens geforderten Sortiertiefe gewertet.
Der Bieter gibt für die Anwendung dieses Zuschlagskriteriums mit seinem Angebot (hierfür kann das Formular F10 verwendet werden) eine entsprechende Erklärung ab.
Für die Punktevergabe gilt folgendes:
Übersteigt die angebotene Sortiertiefe die Mindestanforderungen, erhält der Bieter 200 Punkte.
Dieses Zuschlagskriterium gilt als erfüllt, wenn der Bieter in Formular F10 oder auf gleichwertige Weise erklärt oder nachweist, dass er bei der Leistungserbringung das Altpapier in mindestens eine weitere Fraktion sortiert als mindestens gefordert (s.o.). Er hat diese weitere Fraktion namentlich bzw. inhaltlich zu benennen.
Die unter diesem Kriterium ermittelte Gesamtpunktzahl geht zu 20 % in die Gesamtpunktewertung ein.
Parameter der Zuschlagskriterien
Parameter für das Zuschlagskriterium
Nummer des Zuschlagskriteriums: 20
Zahl ist eine Art Gewicht: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bezeichnung: Kriterium Sortiertiefe (Gewichtung zu 20 %)
Art: Qualität
Beschreibung: Soziale Kriterien / Vergütung einzusetzender Arbeitnehmender - (Gewichtung 10 %)
Die Vergabestelle wendet vorliegend zusätzlich das Zuschlagskriterium der Lohnhöhe der zur Leistungserbringung auf der Umladestation und zum Transport eingesetzten gewerblichen Arbeitskräfte während der Vertragslaufzeit an. Insgesamt werden für dieses Kriterium insgesamt 100 Punkte vergeben. Der Bieter gibt für die Anwendung dieses Zuschlagskriteriums mit seinem Angebot (hierfür kann das Formular F10 verwendet werden) Erklärungen darüber ab, wie hoch die jeweiligen an der Umladestation sowie im Transport des Altpapieres eingesetzten Arbeitnehmer mindestens bezahlt werden. Die Vergütung für die Mitglieder der vom Bieter einzusetzenden Berufsgruppen Mitarbeiter auf der Umladestation und/oder Fahrer (Transporte) (Bruttolohn ohne Zuschläge pro Stunde) wird nach den Berufsgruppen „Fahrer Transportfahrzeuge“ einerseits und „gewerbliche Arbeitskräfte Umladestation“ andererseits getrennt gewertet (bzgl. Berechnungsschritte sowie Beispiel vgl. Bewerbungsbedingungen). Dasjenige Angebot, das für die an den Anlagen des Bieters und beim Transport einzusetzenden Mitarbeitenden den höchsten Lohn bzw, die höchste Vergütung (über dem Vergabemindestlohn in Brandenburg iHv aktuell 13 €) bietet, erhält die Höchstpunktzahl. Die Punktezahl der anderen Angebote bestimmt sich nach dem prozentualen Abstand zum Vergütungsniveau des Angebotes mit der höchsten Vergütung.
Parameter der Zuschlagskriterien
Parameter für das Zuschlagskriterium
Nummer des Zuschlagskriteriums: 10
Zahl ist eine Art Gewicht: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bezeichnung: Soziale Kriterien / Vergütung einzusetzender Arbeitnehmender - (Gewichtung 10 %)
Folgen der Gewährung
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Informationen über verspätete Einreichungen
Eine bestimmte Rechtsform muss von einer Bietergruppe angenommen werden, die einen Auftrag erhält: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Arbeitsgemeinschaft
Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Für die Nachforderung fehlender Unterlagen und den Ausschluss unvollständiger Angebote gilt § 56 VgV. Der Auftraggeber behält sich insoweit
eine Nachforderung vor.
Vorbehaltene Beschaffung
Reservierte Teilnahme: Entfällt
Varianten
Nebenangebote: Nicht zulässig
Informationen über Wiederholungen
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Anforderungen an die Auftragsausführung
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb für die Umladung und / oder den Transport
- Arbeitnehmende, die zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen eingesetzt werden, müssen im Auftragsfalle mindestens nach dem in § 6 Abs. 2 S. 2 BbgVergG vorgegebenen Mindestlohn entlohnt werden (aktuell 13 € je Zeitstunde).
- Für die Erbringung der Transportleistungen ist sicherzustellen, dass während der Laufzeit des Vertrages regelmäßig nur Fahrzeuge eingesetzt werden, welche die Anforderungen der Euro-Norm 6 einhalten.
- Mindestens soll das Altpapier in der PPK-Sortieranlage nach grafischen Papieren, Verpackungspapieren und Sortierresten getrennt werden (vgl. Leistungsbeschreibung Kap. 02, Ziff. X)
- Betriebshaftpflichtversicherung , die etwaige Ansprüche aus diesem Vertrag über
• mind. 1,5 Mio. € für Personen-/ Sachschäden und
• mind. 500 T€ für Vermögensschäden
deckt bei zweifacher Maximierung (für zwei Versicherungsfälle pro Jahr)
Anforderungen
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Sicherheitsüberprüfung
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Beschreibung der NDA
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Elektronischer Katalog
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Elektronische Signatur
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Verfahren nach der Vergabe
Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja
Finanzierungsvereinbarung
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Information about the foreseen strategic procurement and associated assets: categories (Procurement, assets ...)
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich des Europäischen Parlaments und des Rates 2009/33/EG (Richtlinie über saubere Fahrzeuge – CVD): nein
Information about the foreseen strategic procurement and associated assets: categories (Procurement, assets ...) in the context of an applicable Legal Basis
Angaben zur Einreichung
Fristen I
Frist für den Eingang der Angebote: Mittwoch, 18.09.2024 12:00 Uhr (MESZ)
Gültigkeit der Angebote
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2
Einheit: MONTH - Monat
Sprache der Einreichung
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Informationen über die öffentliche Öffnung
Datum der Angebotsöffnung: Mittwoch, 18.09.2024 12:00 Uhr (MESZ)
Finanzgarantie
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Einreichungsformat
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de/unterlagen/01915020-98c8-4a30-87aa-a59e9bb36f7e/zustellweg-auswaehlen
Angaben zu den Auftragsunterlagen
Der Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist eingeschränkt: Keine Einschränkungen des Zugangs zu Dokumenten
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/01915020-98c8-4a30-87aa-a59e9bb36f7e/zustellweg-auswaehlen
ID – Beschaffungsunterlagen: n/a
Ad-hoc-Kommunikationskanal
-:
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt
ID – Anbieter zusätzlicher Informationen: ORG-0002
Organisation, die Unterlagen bereitstellt
ID – Dokumentenanbieter: ORG-0002
Überprüfung
Fristen für die Überprüfung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wir verweisen auf die Vorschriften zum Nachprüfungsverfahren in §§ 160 ff. GWB.
Demzufolge ist ein Antrag an die oben genannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Überprüfungsstelle
ID – Überprüfungsorganisation: ORG-0002