Herstellung, Bereitstellung und Montage von 10 Abfallsammelfahrzeugen mit Pressplattenverdichtungssystem auf dreiachsigen Fahrgestellen mit Niederflurfahrerhaus
- Vergabeart
- Offenes Verfahren
- Vergabe-ID
- 3037948
- Vergabenummer
- VS 02-24
- Veröffentlicht am
- 19.09.2024 09:44 Uhr
- Auftraggeber
- APM Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH
- Angebots-/Teilnahmefrist
- 29.10.2024 10:00 Uhr
Nationale Ausschreibung
VgV
Offenes Verfahren
VS 02-24
Herstellung, Bereitstellung und Montage von 10 Abfallsammelfahrzeugen mit Pressplattenverdichtungssystem auf dreiachsigen Fahrgestellen mit Niederflurfahrerhaus
Herstellung, Bereitstellung und Montage von 10 Abfallsammelfahrzeugen mit Pressplattenverdichtungssystem auf dreiachsigen Fahrgestellen mit Niederflurfahrerhaus
Lieferauftrag
Nein
Metadaten
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Zeitzone für Datums- und Zeitangaben: Europe/Berlin
Organisationen
Organisationen
In der Bekanntmachung genannte Organisationen
ID – Unternehmen: ORG-0001
Kategorie: Käufer
Organisation
Offizielle Bezeichnung: APM Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH
Registrierungsnummer
Registrierungsnummer: 0
Internet-Adresse: https://www.apm-niemegk.de/
Adresse
Postanschrift: Bahnhofstraße 18
Ort: Niemegk
Postleitzahl: 14823
NUTS-3-Code: DE40E - Potsdam-Mittelmark
Land: Deutschland
Kontaktstelle
Kontaktstelle: Frau Diana Grund (Geschäftsführung)
E-Mail: diana.grund@apm-niemegk.de
Telefon: 3384330628
Fax: 03384330690
Informationen, die sich ausschließlich auf den Beschaffer beziehen
-:
ID – Unternehmen: ORG-0002
Kategorie: andere
Organisation
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Registrierungsnummer
Registrierungsnummer: 0
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/ vergabekammer-nachprüfungsverfahren/ bb1.c.478846.de
Adresse
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
NUTS-3-Code: DE404 - Potsdam, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle
E-Mail: Vergabekammer@MWAE.brandenburg.de
Telefon: 3318661719
Vertragspartei und Dienstleister
Beschaffer
Beschaffer
ID – Käufer: ORG-0001
Art des öffentlichen Auftraggebers: Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Verfahren
Zweck
Vorherige Bekanntmachung
-:
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage des Verfahrens: Richtlinie 2014/24/EU
Andere Rechtsgrundlage mit Identifikator
Rechtsgrundlage des Verfahrens (ELI – CELEX): VgV
Rechtsgrundlage des Verfahrens (Beschreibung): Es findet ein europaweites offenes Verfahren gem. § 15 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) statt.
Beschreibung
Interne Kennung: VS 02-24
Titel: Herstellung, Bereitstellung und Montage von 10 Abfallsammelfahrzeugen mit Pressplattenverdichtungssystem auf dreiachsigen Fahrgestellen mit Niederflurfahrerhaus
Beschreibung: Herstellung, Bereitstellung und Montage von 10 Abfallsammelfahrzeugen mit Pressplattenverdichtungssystem auf dreiachsigen Fahrgestellen mit Niederflurfahrerhaus
Art des Auftrags: Lieferungen
Umfang der Auftragsvergabe
Währung: EUR - Euro
Währung: EUR - Euro
Hauptklassifikation
Klassifikationstyp: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge
Haupteinstufung: 34144510 - Fahrzeuge für Abfall
Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort
NUTS-3-Code: DE40E - Potsdam-Mittelmark
Land: Deutschland
Ausschreibungsbedingungen
Ausschlussgründe
Beschreibung: Bildung krimineller Vereinigungen
Beschreibung: Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme ausschließt, wenn sie Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Straftaten.
§ 123 Abs. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder
§ 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Beschreibung: Bildung krimineller Vereinigungen
Beschreibung: Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme ausschließt, wenn sie Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Straftaten.
§ 123 Abs. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder
§ 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Beschreibung: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Beschreibung: Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme ausschließt, wenn sie Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Straftaten.
§ 123 Abs. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
Beschreibung: Betrug oder Subventionsbetrug
Beschreibung: Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme ausschließt, wenn sie Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Straftaten.
§ 123 Abs. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
Beschreibung: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Beschreibung: Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme ausschließt, wenn sie Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Straftaten.
§ 123 Abs. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige
Interessenwahrnehmung),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr)
Beschreibung: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Beschreibung: Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme ausschließt, wenn sie Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Straftaten.
§ 123 Abs. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Beschreibung: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Beschreibung: Die Vergabestelle schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren aus, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2.die öffentliche Auftraggeberin auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nr. 1 nachweisen kann.
Dies gilt nicht, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder es sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschl. Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Auf die Regelung des § 123 Abs. 5 GWB wird Bezug genommen.
Beschreibung: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Beschreibung: Die Vergabestelle schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren aus, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2.die öffentliche Auftraggeberin auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nr. 1 nachweisen kann.
Dies gilt nicht, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder es sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschl. Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Auf die Regelung des § 123 Abs. 5 GWB wird Bezug genommen.
Beschreibung: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Daneben wird darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem ausschließen kann, wenn einer der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB geregelten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt.
§ 124 Abs.1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Beschreibung: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Daneben wird darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem ausschließen kann, wenn einer der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB geregelten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt.
§ 124 Abs.1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Beschreibung: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung: Daneben wird darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem ausschließen kann, wenn einer der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB geregelten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt.
§ 124 Abs.1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Beschreibung: Insolvenz
Beschreibung: Daneben wird darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem ausschließen kann, wenn einer der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB geregelten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt.
§ 124 Abs.1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Beschreibung: Schwere Verfehlung
Beschreibung: Daneben wird darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem ausschließen kann, wenn einer der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB geregelten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt.
§ 124 Abs.1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
Beschreibung: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Beschreibung: Daneben wird darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem ausschließen kann, wenn einer der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB geregelten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt.
§ 124 Abs.1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
Beschreibung: Interessenkonflikt
Beschreibung: Daneben wird darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem ausschließen kann, wenn einer der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB geregelten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt.
§ 124 Abs.1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere,
weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
Beschreibung: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Beschreibung: Daneben wird darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem ausschließen kann, wenn einer der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB geregelten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt.
§ 124 Abs.1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
6. einen Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
Beschreibung: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Beschreibung: Daneben wird darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem ausschließen kann, wenn einer der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB geregelten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt.
§ 124 Abs.1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
Beschreibung: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Beschreibung: Daneben wird darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem ausschließen kann, wenn einer der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB geregelten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt.
§ 124 Abs.1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte
zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
9. das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Grenzüberschreitendes Recht
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: CrossBorderLaw
Verfahren
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zusätzliche Informationen
-:
Losverteilung
Höchstzahl an Losen
-:
Posten
Posten
Ausschreibungsverfahren
Los: LOT-0001
Beschreibung des Loses
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: Herstellung, Bereitstellung und Montage von 10 Abfallsammelfahrzeugen mit Pressplattenverdichtungssystem auf dreiachsigen Fahrgestellen mit Niederflurfahrerhaus
Beschreibung: Die APM beabsichtigt, für die Erbringung von Entsorgungsleistungen zehn neue Abfallsammelfahrzeuge mit Pressplattenverdichtungssystem auf dreiachsigen Fahrgestellen mit Niederflurfahrerhaus zu beschaffen.
Vor diesem Hintergrund schreibt sie in dem vorliegenden Verfahren die Herstellung, Bereitstellung und Montage dieser Fahrzeuge nebst Begleitleistungen aus. Nähere Spezifikationen enthalten das beigefügte Leistungsverzeichnis, die Leistungsbeschreibung, der dazugehörige Vertrag, sowie die weiteren Unterlagen dieser Ausschreibung.
Art des Auftrags: Lieferungen
Umfang der Auftragsvergabe
Menge: 0
Diese Auftragsvergabe ist besonders geeignet für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein
Währung: EUR - Euro
Einstufung
Klassifikationstyp: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge
Haupteinstufung: 34144510 - Fahrzeuge für Abfall
Art des Auftrags
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Gefördertes soziales Ziel
Innovatives Ziel
Strategische Beschaffung
Art der strategischen Beschaffung: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Die zu beschaffenden Fahrzeuge müssen für den Betrieb mit dem Kraftstoff HVO100 geeignet sein sowie die EURO VI Norm erfüllen.
Begründung für das Fehlen von Barrierefreiheitskriterien
Ort der Leistungserbringung
NUTS-3-Code: DE40E - Potsdam-Mittelmark
Land: Deutschland
Geschätzte Laufzeit
Laufzeit
-:
Zeitraum
-:
Verlängerung des Vertrags
Beschreibung der Optionen
-:
Auktionsbedingungen
Es wird eine elektronische Auktion verwendet: Nein
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Verwendung von EU-Mitteln
Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nicht mit EU-Mitteln finanziertes Beschaffungsprojekt
Vertragsvergabesystem
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung: Entfällt
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Entfällt
Informationen über die Rahmenvereinbarung
Währung: EUR - Euro
Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
Ausschreibungsbedingungen
Auswahlkriterien
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Mit dem Angebot sind die geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen:
- Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen
erfüllt (im Angebotsschreiben enthalten).
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB (Formular F7).
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB sowie über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeiternehmer-Entsendegesetz – A-EntG) sowie nach § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) (Formular F8).
- Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat (im Angebotsschreiben enthalten).
Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von den Bietern erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen:
- Aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
- Nachweis des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind – nicht älter als sechs Monate); die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständigen Sozialversicherungsträger solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist.
- Nachweis des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen (nicht älter als sechs Monate); die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist.
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als sechs Monate) und Vorlage eines aktuellen Gewerberegisterauszugs gem. § 150 GewO.
- Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer (unter Beachtung der Vorgaben unter G. IX. der Bewerbungsbedingungen).
Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe
-:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot sind die geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen:
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze hinsichtlich solcher Leistungen, die mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind (Herstellung von Abfallsammelfahrzeugen), jeweils in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren und sofern diese verfügbar sind. Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw. als Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind, jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters (Formular F4).
- Eigenerklärung über das Bestehen einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung für den konkreten Leistungsbereich, alternativ eine Erklärung, dass für den Fall der Beauftragung eine solche Betriebshaftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn besteht (Formular F6). Die Versicherung muss etwaige Ansprüche aus diesem Vertrag über
• mind. 1,5 Mio. € für Personen-/ Sachschäden und
• mind. 500 T. € für Vermögensschäden
decken.
Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen und nachgewiesen werden.
Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von den Bietern erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen:
- Nachweis zur Betriebshaftpflichtversicherung z.B. durch Vorlage einer Bestätigung des Versicherungsgebers über Abschluss einer den o.g. Anforderungen entsprechenden Versicherung.
- Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer (unter Beachtung der Vorgaben unter G. IX. der Bewerbungsbedingungen).
Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe
-:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot sind die geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen:
- Ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche; freiwillige Angabe, wer für bestimmte Leistungen bzw. Lieferungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist (Formulare F2 und F3).
- Referenzangaben zu Liefer- bzw. Überlassungsaufträgen der letzten drei Jahre, die mit dem zu erbringenden Liefer- bzw. Überlassungsauftrag vergleichbar sind (Herstellung von Abfallsammelfahrzeugen), nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, wobei eine Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss:
• Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer)
• Bezeichnung des Liefer- bzw. Überlassungsauftrages/Beschreibung des jeweiligen Leistungsumfangs
• Produktionsstandort
• Auftragssumme (netto)
• Lieferzeitpunkt bzw. Überlassungszeitraum
Außerdem ist zu erklären, dass sich die Auftraggeberin hinsichtlich der Referenzangaben an die benannten Auftraggeber/Ansprechpartner wenden darf (Formular F5).
- Sofern der Eignungsnachweis über eine Präqualifizierung erfolgen soll: Angabe der Zertifikatsnummer des Bieters sowie des dazugehörigen Zugangscodes beim Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) im Angebotsschreiben.
- Ggf. Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) 2016/7 vom 05.01.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16 als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen) im Angebotsschreiben.
Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von den Bietern erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen:
- Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu den im Angebot angegebenen Referenzen.
- Benennung von Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben wurde, dass Leistungen bzw. Lieferaufträge an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, diese aber nicht konkret benannt wurden.
- Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer (unter Beachtung der Vorgaben unter G. IX. der Bewerbungsbedingungen).
Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe
-:
Art: Sonstiges
Beschreibung: - Die laut Leistungsverzeichnis einzureichenden und in der Leistungsbeschreibung (dort D. II) entsprechend aufgeführten Unterlagen und Fotografien
- Angaben zu den Schulungsleistungen (vgl. Kap.02-Leistungsbeschreibung)
- Angaben zu den Wartungsleistungen (vgl. Kap.02-Leistungsbeschreibung)
- Eigenerklärung des Bieters, dass er zur Einhaltung des Liefer- bzw. Überlassungstermins (01.10.2025, oder früherer angebotener bzw. vereinbarter Termin, vgl. Kap.02 Leistungsverzeichnis) in der Lage ist (im Angebotsschreiben enthalten).
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz sowie entsprechende Eigenerklärungen (Formulare F11 b und c – Hinweis: Formular F11a enthält nur Hinweise und muss daher nicht zwingend mit dem Angebot vorgelegt werden).
- Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Formular F10).
- Ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft nach Vorgabe von Ziff. G. VIII. (Formular F1).
Auswahlkriterien für den Zugang zur nächsten Stufe
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Kandidaten
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Vergabekriterien
Vergabekriterium
Art: Preis
Beschreibung: Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird zu 100 % das Kriterium „Preis“ berücksichtigt.
Dafür wird im Leistungsverzeichnis eine Position je Fahrzeug angefragt. In diesen Preis hat der Bieter die Schulungs- und Wartungskosten miteinzukalkulieren.
Der Bieter mit dem günstigsten (Gesamt)preis erhält den Zuschlag.
Parameter der Zuschlagskriterien
Parameter für das Zuschlagskriterium
Nummer des Zuschlagskriteriums: 100
Zahl ist eine Art Gewicht: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bezeichnung: Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird zu 100 % das Kriterium „Preis“ berücksichtigt.
Folgen der Gewährung
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Informationen über verspätete Einreichungen
Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Für die Nachforderung fehlender Unterlagen und den Ausschluss unvollständiger Angebote gilt § 56 VgV. Der Auftraggeber behält sich insoweit
eine Nachforderung vor.
Vorbehaltene Beschaffung
Reservierte Teilnahme: Entfällt
Varianten
Nebenangebote: Nicht zulässig
Informationen über Wiederholungen
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Anforderungen an die Auftragsausführung
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Das komplette Fahrzeug darf eine Gesamthöhe von 3.650 mm nicht überschreiten. Alle Anforderungen des Leistungsverzeichnisses sind verbindlich und als Mindestanforderungen zu verstehen. Im Rahmen der Herstellung und Montage hat der Auftragnehmer das Fahr-zeug auch zum Aufbauhersteller zu transportieren. Die Übergabe erfolgt spätestens am 01.10.2025 auf dem Betriebsgelände des Aufbauherstellers. Der Auftragnehmer muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, die etwaige Ansprüche aus diesem Vertrag über mind. 1,5 Mio. € für Personen-/ Sachschäden und mind. 500 T€ für Vermögensschäden deckt bei zweifacher Maximierung. Zusätzlich zur Herstellung der Fahrzeuge hat der Auftragnehmer Wartungs- und Schulungsleistungen nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung zu erbringen.
Anforderungen
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Sicherheitsüberprüfung
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Beschreibung der NDA
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Elektronischer Katalog
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Elektronische Signatur
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Verfahren nach der Vergabe
Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja
Finanzierungsvereinbarung
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Information about the foreseen strategic procurement and associated assets: categories (Procurement, assets ...)
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich des Europäischen Parlaments und des Rates 2009/33/EG (Richtlinie über saubere Fahrzeuge – CVD): ja
Information about the foreseen strategic procurement and associated assets: categories (Procurement, assets ...) in the context of an applicable Legal Basis
Die CVD-Rechtsgrundlage, um festzustellen, welche Kategorie von Vergabeverfahren gilt: Kauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
Angaben zur Einreichung
Fristen I
Frist für den Eingang der Angebote: Dienstag, 22.10.2024 12:00 Uhr (MESZ)
Gültigkeit der Angebote
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 70
Einheit: DAY - Tag
Sprache der Einreichung
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Informationen über die öffentliche Öffnung
Datum der Angebotsöffnung: Dienstag, 22.10.2024 12:00 Uhr (MESZ)
Finanzgarantie
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Einreichungsformat
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de/unterlagen/0191fb90-9da0-4dbf-b5ab-1bc79b1fb77f/zustellweg-auswaehlen
Angaben zu den Auftragsunterlagen
Der Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist eingeschränkt: Keine Einschränkungen des Zugangs zu Dokumenten
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/0191fb90-9da0-4dbf-b5ab-1bc79b1fb77f/zustellweg-auswaehlen
ID – Beschaffungsunterlagen: n/a
Ad-hoc-Kommunikationskanal
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Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt
ID – Anbieter zusätzlicher Informationen: ORG-0002
Organisation, die Unterlagen bereitstellt
ID – Dokumentenanbieter: ORG-0002
Überprüfung
Fristen für die Überprüfung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wir verweisen auf die Vorschriften zum Nachprüfungsverfahren in §§ 160 ff. GWB.
Demzufolge ist ein Antrag an die oben genannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Überprüfungsstelle
ID – Überprüfungsorganisation: ORG-0002