S 288 - BAB 4 - Ausbau nördlich Crimmitschau mit Neubau Anschlussstelle

Vergabeart
Offenes Verfahren
Vergabe-ID
3093024
Vergabe­nummer
FBL-24-064-MAV_EU
Veröffentlicht am
18.12.2024 14:53 Uhr
Auftrag­geber
Freistaat Sachsen, endvertreten durch LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH
Angebots-/Teilnahmefrist
04.03.2025 10:00 Uhr

EU-weite Ausschreibung nach VgV
Offenes Verfahren

Vertragspartei und Dienstleister

Beschaffer:
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Sachsen, endvertreten durch LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH
Identifikationsnummer: 14-0706002LASUV07-27
Postanschrift: Ernst-Thälmann-Straße 5
Postleitzahl / Ort: 09661 Hainichen
NUTS-3-Code: DED43
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@list.smwa.sachsen.de
Telefon: 000
Art des öffentlichen Auftraggebers: Von einer Landesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein

Verfahren

Zweck:
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Beschreibung:
Interne Kennung: FBL-24-064-MAV_EU
Titel: S 288 - BAB 4 - Ausbau nördlich Crimmitschau mit Neubau Anschlussstelle
Beschreibung: Landschaftspflegerischer Begleitplan, Besondere Leistungen, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Artenschutzfachbeitrag
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Umfang der Auftragsvergabe:
Hauptklassifizierung (CPV-Code):
CPV-Code Hauptteil: 71300000-1
Weitere CPV-Code Hauptteile: 71313000-5
Weitere CPV-Code Hauptteile: 71313400-9
Weitere CPV-Code Hauptteile: 71313430-8
Angaben zum Erfüllungsort:
Postleitzahl / Ort: 08451 Crimmitschau
NUTS-3-Code: DED45
Land: Deutschland
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots:
Ausschlussgründe:
Grund: Rein nationale Ausschlussgründe
Beschreibung: Eignungskriterium 1 Zwingende Ausschlussgründe:
Zwingend erfolgt ein Ausschluss nach § 123 GWB, wenn dem Bieter das Verhalten einer Person zuzurechnen ist, die rechtskräftig verurteilt oder gegen den Bieter eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen,
3. § 261 StGB (Geldwäsche),
4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union (EU) oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
7. § 108e oder § 108f StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern, unzulässige Interessenwahrnehmung),
8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Einer entsprechenden Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bieter zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Resultierende Informationserfordernisse: Der Bieter hat eine "Eigenerklärung Eignung" mit Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung sowie eine Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 bzgl. der Terrorismusfinanzierung vorzulegen.
Der Auftraggeber (AG) wird von dem Bieter, dessen Angebot beauftragt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG anfordern.
Eignungskriterium 2 Fakultative Ausschlussgründe:
Ein Ausschluss kann nach § 124 GWB aufgrund von Kriterien erfolgen, die im Bezug zur persönlichen Situation der Bieter stehen. Das ist der Fall, wenn
1. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
2. der Bieter zahlungsunfähig ist, über das Vermögen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich der Bieter im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
3. der Bieter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bieters infrage gestellt wird
4. der öffentliche AG über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass der Bieter mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Verfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen AG tätigen Person bei der Durchführung des Verfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass der Bieter bereits in die Vorbereitung des Verfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
7. der Bieter eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
8. der Bieter in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
9. der Bieter
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen AGs in unzulässiger Weise zu beeinflussen
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Verfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen AGs erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Es handelt sich um Ausschlussgründe, die bei Vorliegen optional zum Ausschluss führen. D.h., es wird im Einzelfall geprüft, ob die Situation des Bieters eine Beauftragung ausschließt.
Resultierende Informationserfordernisse: Der Bieter hat eine "Eigenerklärung Eignung" abzugeben, dass keine schwere Verfehlung begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt.
Wurde ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt oder eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB durchgeführt, sind auf Verlangen geeignete Nachweise vorzulegen.
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften:
Verfahren:
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Zusätzliche Informationen:
Zusätzliche Informationen: Im Rahmen dieser Veröffentlichung bezieht sich die Formulierung "Bieter" sowohl auf Einzelbieter als auch gleichermaßen auf die Mitglieder einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft sowie die zugehörigen Unterauftragnehmer oder Eignungsleihenden.
Der Bieter hat seine Identität sowie Verantwortlichkeit für die Erbringung einzelner Leistungsteile zweifelsfrei darzustellen, indem er, soweit erforderlich, die beigefügten HVA F-StB-Formulare über die Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft, das EU-Verzeichnis der Unterauftragnehmer, das Verzeichnis der anderen Unternehmen (Eignungsleihe) vollständig ausgefüllt und durch den Bevollmächtigten bestätigt, vorlegt.
Beabsichtigt der Bieter einen Unterauftrag zu erteilen oder sich der Eignungsleihe zu bedienen, sind dem Angebot die entsprechenden HVA F-StB Formulare mit Angaben zu den Auftragsteilen beizulegen und auf gesondertes Verlangen die Verpflichtungserklärungen einzureichen.
Spätestens im Zuge der Auftragserteilung hat der Bieter ggf. auch Auskunft über die Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers des beauftragten Unternehmens zu erteilen.
Im Rahmen der elektronischen Übermittlung des Angebots kann bei Unterlagen, die eine Zeichnung erfordern, der Erklärende in Textform angegeben werden. In diesem Verfahren wird das Angebotsschreiben im AI-Bietercockpit generiert. Ist der Name des Erklärenden nicht im Angebotsschreiben angegeben, wird das Angebot ausgeschossen.
Das elektronisch übermittelte Angebot ist grundsätzlich ohne weitere Benennungen des Erklärenden in den einzureichenden Angebotsunterlagen gültig. Allerdings behält sich die Vergabestelle vor, Erklärungen als Original nachzufordern. Insbesondere gilt dies für Erklärungen von Personen, welche nicht mit dem Einreichenden identisch sind, bspw. Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft, Unterauftragnehmer und Eignungsleihende.
Preisnachlässe, die an anderen als den zugelassenen Stellen (vgl. HVA F-StB EU-Teilnahmebedingungen) ausgewiesen sind, werden nicht gewertet.
Im Zeitraum vom 23.12.2024 bis 01.01.2025 werden Anfragen ausschließlich entgegengenommen, die Bearbeitung erfolgt ab dem 02.01.2025.

Beschaffungsinformationen (allgemein)

Vergabeverfahren:
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ):
Bedingungen der Auktion:
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein
Auftragsvergabeverfahren:
Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots:
Eignungskriterien:
Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Bei der Darstellung der in der Eigenerklärung zur Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise beziehen sich diese jeweils auf den Leistungserbringer. Im Falle der Leistungserbringung durch Mitglieder einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft, Unterauftragnehmer oder Eignungsleihende sind die Erklärungen entsprechend der Leistungsteile abzugeben. Der Bieter ist somit nur geeignet, wenn die von ihm benannten Leistungserbringer den Anforderungen für die übernommenen Leistungen genügen. Werden die gestellten Anforderungen oder Bedingungen nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschossen. Ein Verweis auf frühere Angebote reicht nicht aus.
Die Leistungserbringenden und das gemäß Angebot benannte Personal sind bindend.
Eignungskriterium 3 Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung:
Durch den Bieter (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von jedem Mitglied bzw. vom Eignungsleihenden) ist der Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung zu erbringen.
Mindestanforderungen:
Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,50 Mio. EUR,
Deckungssumme für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,00 Mio. EUR,
Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz sind von der Berufshaftpflicht einzuschließen,
Maximierung der Ersatzleistungen mindestens 2-Faches der Versicherungssummen.
Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. ein entsprechender Versicherungsnachweis ist dem Angebot beizufügen.
Vor Vertragsabschluss ist dem Auftraggeber auf Anforderung eine aktuelle Versicherungsbestätigung vorzulegen. Der Auftragnehmer hat unaufgefordert zum Beginn des neuen Kalenderjahres, spätestens bis 31.01., den Nachweis der bestehenden Versicherung für das laufende Kalenderjahr vorzulegen. Die Kosten des Versicherungsschutzes sind mit dem Angebotspreis abgegolten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Eignungskriterium 4 Erklärung über den Gesamtumsatz:
Der Bieter (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften von jedem Mitglied bzw. vom Eignungsleihenden) hat sich über seinen Gesamtumsatz bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (brutto) zu erklären.
Mindestanforderungen: Gesamtumsatz des Bieters (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften bzw. vom Eignungsleihenden) kumulativ größer oder gleich 200.000 EUR (brutto) im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (seit 2021).
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Eignungskriterium 5 Personal Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP):
Der Bieter hat die fachliche Qualifikation sowie die Berufserfahrung des leistungserbringenden Personals im Tätigkeitsbereich der Landschaftspflegerische Begleitplanung nachzuweisen.
Geforderte Angaben und Nachweise zum Verantwortlichen der Leistungserbringung und dessen Vertreter:
Name
fachliche Qualifikation mit Nachweis des entsprechenden Ausbildungsabschlusses (Hochschul- oder Fachhochschulabschluss oder Abschluss an einer Berufsakademie in der Fachrichtung Naturschutz- und Landschaftsplanung, Landschaftspflege, Landschaftsarchitektur, Geografie oder sonstige vergleichbare Abschlüsse der Ökologie und Umweltplanung)
Angabe der Berufserfahrung in der Umweltfachplanung (min. 3 Jahre).
Die berufliche Leistungsfähigkeit und Erfahrung des hier benannten Verantwortlichen der Leistungserbringung und dessen Vertreter werden im Zuschlagskriterium 2 über vergleichbare Referenzen für die zu erbringenden Leistungen bewertet.
Eignungskriterium 6 Personal FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP):
Der Bieter hat die fachliche Qualifikation sowie die Berufserfahrung des leistungserbringenden Personals im Tätigkeitsbereich der FFH-Verträglichkeitsprüfung nachzuweisen.
Geforderte Angaben und Nachweise zum Verantwortlichen der Leistungserbringung und dessen Vertreter:
Name
fachliche Qualifikation mit Nachweis des entsprechenden Ausbildungsabschlusses (Hochschul- oder Fachhochschulabschluss oder Abschluss an einer Berufsakademie in der Fachrichtung Naturschutz- und Landschaftsplanung, Landschaftspflege, Landschaftsarchitektur, Geografie oder sonstige vergleichbare Abschlüsse der Ökologie und Umweltplanung)
Angabe der Berufserfahrung in der Umweltfachplanung (min. 3 Jahre).
Die berufliche Leistungsfähigkeit und Erfahrung des hier benannten Verantwortlichen der Leistungserbringung und dessen Vertreter werden im Zuschlagskriterium 3 über vergleichbare Referenzen für die zu erbringenden Leistungen bewertet.
Eignungskriterium 7 Personal Artenschutzbeitrag (ASB):
Der Bieter hat die fachliche Qualifikation sowie die Berufserfahrung des leistungserbringenden Personals im Tätigkeitsbereich der Artenschutzbeitrag nachzuweisen.
Geforderte Angaben und Nachweise zum Verantwortlichen der Leistungserbringung und dessen Vertreter:
Name
fachliche Qualifikation mit Nachweis des entsprechenden Ausbildungsabschlusses (Hochschul- oder Fachhochschulabschluss oder Abschluss an einer Berufsakademie in der Fachrichtung Naturschutz- und Landschaftsplanung, Landschaftspflege, Landschaftsarchitektur, Geografie oder sonstige vergleichbare Abschlüsse der Ökologie und Umweltplanung)
Angabe der Berufserfahrung in der Umweltfachplanung (min. 3 Jahre).
Die berufliche Leistungsfähigkeit und Erfahrung des hier benannten Verantwortlichen der Leistungserbringung und dessen Vertreter werden im Zuschlagskriterium 4 über vergleichbare Referenzen für die zu erbringenden Leistungen bewertet.
Weitere Bedingungen zur Qualifizierung:
Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von unternehmens- oder leistungsbezogenen Unterlagen ist gem. § 56 Abs. 2 VgV möglich. Gemäß § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, welche die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen. Nach Aufforderung nicht vorliegende geforderte Erklärungen oder Nachweise führen zum Ausschluss.
Vorbehaltene Auftragsvergabe:
Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein
Nebenangebote:
Nebenangebote sind zulässig: Nein
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen:
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein
Anforderungen für die Ausführung des Auftrags:
Reservierte Vertragsdurchführung:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Leistungsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Elektronische Rechnungsstellung:
Elektronische Rechnungsstellung: Ja
Anforderungen:
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Verfahren nach der Vergabe:
Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja
Organisation, die Angebote entgegennimmt:
oben genannte Kontaktstelle
Informationen zur Einreichung:
Fristen I:
Frist für den Eingang der Angebote: 04.03.2025 10:00 Uhr
Bindefrist:
Laufzeit in Monaten: 5 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
Sprachen der Einreichung:
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU
Öffnung der Angebote:
Datum/Zeitpunkt der Angebotsöffnung: 04.03.2025 10:00 Uhr
Zusätzliche Informationen: Gem. § 55 Absatz 2 VgV findet keine öffentliche Öffnung statt.
Einreichungsmethode:
Elektronische Einreichung: Ja
Adresse für die Einreichung (URL): https://www.evergabe.de
Auftragsunterlagen:
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-193cebf894b-64e0d019f8cded87
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt:
Überprüfung:
Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gem. § 160 Abs. 1 GWB wird ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag eingeleitet. Auf die Unzulässigkeit eines solchen Antrages gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB (Rügeobliegenheit gegenüber dem Auftraggeber, Rügeobliegenheit gegenüber zuständiger Stelle für Nachprüfungsverfahren nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang des Nichtabhilfeschreibens auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren:
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Identifikationsnummer: DE287064009
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl / Ort: 04107 Leipzig
NUTS-3-Code: DED51
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de
Telefon: +49 3419773800
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt:
Offizielle Bezeichnung: LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH
Identifikationsnummer: 140200
Postanschrift: Ernst-Thälmann-Straße 5
Postleitzahl / Ort: 09661 Hainichen
NUTS-3-Code: DED43
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@list.smwa.sachsen.de
Telefon: 000
Schlichtungsstelle:

Beschaffungsinformationen (speziell)

Vergabeverfahren:
Beschreibung der Beschaffung:
Beschreibung: Beschreibung der Leistungen:
Flächenplanung Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP): vollständig Lph. 1 bis Lph. 4; Leistungsbild entsprechend HOAI § 26 in Verbindung mit HOAI Anlage 7.
Besondere Leistung FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP): Leistungsbild entsprechend HOAI § 26 in Verbindung mit HOAI Anlage 9.
Besondere Leistung Artenschutzbeitrag (ASB): vollständig Lph. 1 bis Lph. 4; Leistungsbild entsprechend HOAI § 26 in Verbindung mit HOAI Anlage 9.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen beinhaltet Besondere Leistungen.
Weiterhin behält sich der Erwerber das Recht vor, zusätzlich Optionale Leistungen stufenweise zu beauftragen, siehe Punkt Verlängerung des Vertrags.
Alle Leistungen sind entsprechend der jeweiligen Technischen Vertragsbedingungen in der aktuellen Fassung sowie der Leistungsbeschreibungen in den Vergabeunterlagen und in deutscher Sprache zu erbringen.
Beschreibung der Maßnahme:
Die Gesamtmaßnahme umfasst die zwei aneinander angrenzenden verkehrsplanerischen Teilmaßnahmen. Geplant ist der Ausbau der S 288 nördlich Crimmitschau sowie der Neubau der Anschlussstelle an die BAB 4. Die Anschlussstelle wird als symmetrisches halbes Kleeblatt ausgebildet und umfasst zudem den Neubau beider Brückenbauwerke über die S288. Der Ausbau der S288 beginnt am Knotenpunkt S 288/ S 289 und verläuft mit einer Streckenlänge von ca. 900 m über den Paradiesgrund mit dem Paradiesbach bis zur geplanten Anschlussstelle Crimmitschau. Der Bereich des Paradiesbaches ist als Flora-Fauna-Habitat "Bachtäler im Oberen Pleißeland" ausgewiesen und soll mit einem Brückenbauwerk überspannt werden.
Weitere Angaben gemäß Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen.
Geplanter Leistungszeitraum: voraussichtlich ab Sommer 2025.
Umfang der Auftragsvergabe:
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja
Besonders auch geeignet für Freiberufler, Besonders auch geeignet für Selbstständige, Besonders auch geeignet für sonstige KMU
Art der Auftragsvergabe:
Art der strategischen Beschaffung:
Geschätzte Laufzeit:
Laufzeit in Monaten: 18
Verlängerungen und Optionen:
Beschreibung der Optionen: Beschreibung der Leistungen:
Flächenplanung Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP): vollständig Lph. 1 bis Lph. 4; Leistungsbild entsprechend HOAI § 26 in Verbindung mit HOAI Anlage 7.
Besondere Leistung FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP): Leistungsbild entsprechend HOAI § 26 in Verbindung mit HOAI Anlage 9.
Besondere Leistung Artenschutzbeitrag (ASB): vollständig Lph. 1 bis Lph. 4; Leistungsbild entsprechend HOAI § 26 in Verbindung mit HOAI Anlage 9.
Alle Leistungen sind entsprechend der jeweiligen Technischen Vertragsbedingungen in der aktuellen Fassung sowie der Leistungsbeschreibungen in den Vergabeunterlagen und in deutscher Sprache zu erbringen.
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzlich die aufgeführten Optionalen Leistungen stufenweise zu beauftragen. Ein Anspruch auf die Übertragung der optionalen Leistungen besteht nicht.
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen:
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Verwendung von EU-Mitteln:
Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Zusätzliche Informationen:
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots:
Zuschlagskriterien:
Qualitätskriterium
Zuschlagskriterium 2 Qualität Personal Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP), Beschreibung: In diesem Zuschlagskriterium wird die berufliche Leistungsfähigkeit und Erfahrung des im Eignungskriterium 5 benannten Verantwortlichen der Leistungserbringung und dessen Vertreter über vergleichbare Referenzen für die zu erbringenden Leistungen bewertet. Es sind für den Verantwortlichen der Leistungserbringung und dessen Vertreter jeweils maximal drei Referenzprojekte anzugeben. Es werden jeweils maximal drei Referenzen in der Wertung berücksichtigt. Jede wertungsrelevante Angabe zu den Referenzprojekten wird mit einem Wertungspunkt bewertet. Die Summe der erreichten Wertungspunkte aus den Referenzen je Mitarbeiter wird durch die maximal mögliche Anzahl Wertungspunkte geteilt und in einen Punktwert von > 0 bis 5 Punkten mit bis zu drei Stellen nach dem Komma umgerechnet. Die Umrechnung der Wertungspunkte in Punktzahlen größer 0 Punkte bis 5 Punkte (vor Gewichtung) erfolgt nach der Formel: 5 x Summe der erreichten Wertungspunkte / maximal mögliche Anzahl Wertungspunkte. Ermittelt wird der Punktwert für den Verantwortlichen der Leistungserbringung und für dessen Vertreter unabhängig voneinander. In der Angebotswertung wird die niedrigste Einzelbewertung des vorgesehenen Personals berücksichtigt. 0 Punkte erhält ein Angebot, dessen leistungserbringendes Personal keine ausreichende berufliche Leistungsfähigkeit und Erfahrung erkennen lässt bzw. wenn keine vergleichbaren Referenzprojekte (mit mindestens einer wertungsrelevanten Angabe) angegeben wurden. Bei einem Punktwert von 0 Punkten in diesem Zuschlagskriterium erfolgt der Ausschluss des Angebotes. Es werden nur Referenzen berücksichtigt, die folgende Mindestanforderungen erfüllen und die Angaben gemäß Referenzblatt enthalten: - Leistungserbringung (im vorgesehenen Leistungsbereich) seit 2018; - umwelt- und naturschutzfachliche Planungsleistungen im Leistungsbild LBP; - Neubau oder Ausbau/Erweiterung an Bundesautobahnen oder Bundes- oder Staats-/Landes-/Kreis- oder kommunalen Straßen oder Eisenbahnanlagen. Wertungsrelevante Angaben (je 1 Wertungspunkt pro Referenz): - Leistungsphase 3 Vorläufige Fassung abgeschlossen; - Leistungsphase 4 Abgestimmte Fassung abgeschlossen; - Abgeschlossene Genehmigungsplanung liegt vor; - Koordinierung und Abstimmung mit mehreren Planungsbeteiligten, bspw. bei Maßnahmen mit Kreuzungsbauwerken; - Durchführung von terrestrischen Biotopkartierungen unter Anwendung des geltenden Kartierschlüssels des Bundeslandes Sachsen; - Anwendung der Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau und Musterkarten LBP (RLBP 2011); - Ermittlung der UVP-Pflicht von Vorhaben einschließlich Erstellung des Berichts zur UVP unter Berücksichtigung des aktuellen UVPG; - Einarbeiten der Begleitplanung in das Kompensationsflächenkataster KISS-Land oder KISS-Autobahn., Gewichtung: 30,00
Zuschlagskriterium 3 Qualität Personal FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP), Beschreibung: In diesem Zuschlagskriterium wird die berufliche Leistungsfähigkeit und Erfahrung des im Eignungskriterium 6 benannten Verantwortlichen der Leistungserbringung und dessen Vertreter über vergleichbare Referenzen für die zu erbringenden Leistungen bewertet. Es sind für den Verantwortlichen der Leistungserbringung und dessen Vertreter jeweils maximal drei Referenzprojekte anzugeben. Es werden jeweils maximal drei Referenzen in der Wertung berücksichtigt. Jede wertungsrelevante Angabe zu den Referenzprojekten wird mit einem Wertungspunkt bewertet. Die Summe der erreichten Wertungspunkte aus den Referenzen je Mitarbeiter wird durch die maximal mögliche Anzahl Wertungspunkte geteilt und in einen Punktwert von > 0 bis 5 Punkten mit bis zu drei Stellen nach dem Komma umgerechnet. Die Umrechnung der Wertungspunkte in Punktzahlen größer 0 Punkte bis 5 Punkte (vor Gewichtung) erfolgt nach der Formel: 5 x Summe der erreichten Wertungspunkte / maximal mögliche Anzahl Wertungspunkte. Ermittelt wird der Punktwert für den Verantwortlichen der Leistungserbringung und für dessen Vertreter unabhängig voneinander. In der Angebotswertung wird die niedrigste Einzelbewertung des vorgesehenen Personals berücksichtigt. 0 Punkte erhält ein Angebot, dessen leistungserbringendes Personal keine ausreichende berufliche Leistungsfähigkeit und Erfahrung erkennen lässt bzw. wenn keine vergleichbaren Referenzprojekte (mit mindestens einer wertungsrelevanten Angabe) angegeben wurden. Bei einem Punktwert von 0 Punkten in diesem Zuschlagskriterium erfolgt der Ausschluss des Angebotes. Es werden nur Referenzen berücksichtigt, die folgende Mindestanforderungen erfüllen und die Angaben gemäß Referenzblatt enthalten: - Leistungserbringung (im vorgesehenen Leistungsbereich) seit 2018; - FFH-Verträglichkeitsprüfung für Natura-2000 Gebiete; - Neubau oder Ausbau/Erweiterung an Bundesautobahnen oder Bundes- oder Staats-/Landes-/Kreis- oder kommunalen Straßen oder Eisenbahnanlagen. Wertungsrelevante Angaben (je 1 Wertungspunkt pro Referenz): - Leistungsphase 3 Vorläufige Fassung abgeschlossen; - Leistungsphase 4 Abgestimmte Fassung abgeschlossen; - Abgeschlossene Genehmigungsplanung liegt vor; - Anwendung "Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau (Leitfaden FFH-VP) und FFH-VP-Musterkarten 2004" (FE 02.221/2002/LR; Hrsg. BMVBW) in der geltenden Fassung; - Entwicklung geeignete Maßnahmen zur Kohärenzsicherung; - Anwendung "Hinweise zur Prüfung von Stickstoffeinträgen in der FFH-Verträglichkeitsprüfung für Straßen (H PSE)"; - Erfassen und Beschreiben anderer Pläne und Projekte mit möglichen kumulativen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele oder des Schutzzwecks., Gewichtung: 20,00
Zuschlagskriterium 4 Qualität Personal Artenschutzbeitrag (ASB), Beschreibung: In diesem Zuschlagskriterium wird die berufliche Leistungsfähigkeit und Erfahrung des im Eignungskriterium 7 benannten Verantwortlichen der Leistungserbringung und dessen Vertreter über vergleichbare Referenzen für die zu erbringenden Leistungen bewertet. Es sind für den Verantwortlichen der Leistungserbringung und dessen Vertreter jeweils maximal drei Referenzprojekte anzugeben. Es werden jeweils maximal drei Referenzen in der Wertung berücksichtigt. Jede wertungsrelevante Angabe zu den Referenzprojekten wird mit einem Wertungspunkt bewertet. Die Summe der erreichten Wertungspunkte aus den Referenzen je Mitarbeiter wird durch die maximal mögliche Anzahl Wertungspunkte geteilt und in einen Punktwert von > 0 bis 5 Punkten mit bis zu drei Stellen nach dem Komma umgerechnet. Die Umrechnung der Wertungspunkte in Punktzahlen größer 0 Punkte bis 5 Punkte (vor Gewichtung) erfolgt nach der Formel: 5 x Summe der erreichten Wertungspunkte / maximal mögliche Anzahl Wertungspunkte. Ermittelt wird der Punktwert für den Verantwortlichen der Leistungserbringung und für dessen Vertreter unabhängig voneinander. In der Angebotswertung wird die niedrigste Einzelbewertung des vorgesehenen Personals berücksichtigt. 0 Punkte erhält ein Angebot, dessen leistungserbringendes Personal keine ausreichende berufliche Leistungsfähigkeit und Erfahrung erkennen lässt bzw. wenn keine vergleichbaren Referenzprojekte (mit mindestens einer wertungsrelevanten Angabe) angegeben wurden. Bei einem Punktwert von 0 Punkten in diesem Zuschlagskriterium erfolgt der Ausschluss des Angebotes. Es werden nur Referenzen berücksichtigt, die folgende Mindestanforderungen erfüllen und die Angaben gemäß Referenzblatt enthalten: - Leistungserbringung (im vorgesehenen Leistungsbereich) seit 2018; - Artenschutzbeiträge (ASB) zu umwelt- und naturschutzfachlichen Planungsleistungen; - Neubau oder Ausbau/Erweiterung an Bundesautobahnen oder Bundes- oder Staats-/Landes-/Kreis- oder kommunalen Straßen oder Eisenbahnanlagen. Wertungsrelevante Angaben (je 1 Wertungspunkt pro Referenz): - Leistungsphase 3 Konfliktanalyse und Maßnahmen zur Konfliktvermeidung im Zuge der Art-für-Art-Betrachtung abgeschlossen; - Leistungsphase 5 Abgestimmte Fassung abgeschlossen; - Abgeschlossene Genehmigungsplanung liegt vor; - Anwendung der Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau und Musterkarten LBP (RLBP 2011); - Abhandlung der Artengruppen: Avifauna oder Amphibien oder Reptilien; - Abhandlung der Artengruppen: Fledermäuse; - Abhandlung der Artengruppen: Säugetiere ohne Fledermäuse; - Abhandlung der Artengruppen: Xylobionte Käfer; - Abhandlung der Artengruppen: Tag- und Nachtfalter; - Abhandlung der Artengruppen: Libellen; - Prüfung der naturschutzfachlichen Voraussetzungen der Ausnahmeregelung nach § 45 Abs. 7 BNatschG einschließlich Entwicklung geeigneter kompensatorischer Maßnahmen (FCS-Maßnahmen)., Gewichtung: 20,00
Preis, Beschreibung: Der Preis (in €, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in €, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Bei der Wertung der Angebote werden jeweils die optionalen Leistungen mitberücksichtigt, d.h. diese gehen in die Wertungssumme ein. 5 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote mit darüber liegenden Wertungssummen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkte für den jeweiligen Preis werden nach folgender Formel berechnet: 5 x [(niedrigste Wertungssumme x 2,0) - Wertungssumme des jeweiligen Bieters] / niedrigste Wertungssumme. Die Punkteermittlung erfolgt mit zwei Stellen nach dem Komma (kaufmännische Rundung)., Gewichtung: 30,00
Elektronischer Katalog:
Elektronischer Katalog: Nein
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge:
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein