Neubau Buswendeschleife mit Erweiterung als Mobilitätsstation in Schackensleben Gemeinde Hohe Börde

Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Vergabe-ID
3170038
Vergabe­nummer
573100.0963.57310023001.2
Veröffentlicht am
24.04.2025 08:34 Uhr
Auftrag­geber
Gemeinde Hohe Börde
Angebots-/Teilnahmefrist
22.05.2025 09:00 Uhr

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

Name und Anschrift:
Gemeinde Hohe Börde
Bördestraße 8
39167 Hohe Börde OT Irxleben
Telefon:
+49 39204-781627
Fax:
+49 39204-781420
E-Mail:
schindler@hohe-boerde.de
Internet:
www.hoheboerde.de

b)

Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung, VOB/A
Vergabenummer:
573100.0963.57310023001.2

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen

Zugelassene Angebotsabgabe
elektronisch
in Textform
mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel
mit qualifizierter/m Signatur/Siegel

d) Art des Auftrags

Ausführung von Bauleistungen

e) Ort der Ausführung

39343 Hohe Börde OT Schackensleben, Platz des Friedens 1

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen

Art der Leistung:
Neubau Buswendeschleife mit Erweiterung als Mobilitätsstation in Schackensleben
Umfang der Leistung:
ca. 475 m3 Boden lösen und verwerten
ca. 380 m3 Frostschutzschicht herstellen
ca. 220 to Schottertragschicht herstellen
ca. 40 m Kasseler Sonderbord liefern und setzen
ca. 180 m Hochbord aus Beton liefern und setzen
ca. 200 m Tiefbord aus Beton liefern und setzen
ca. 450 m2 Betonsteinpflasterdecke mit EPDM-Fuge herstellen
ca. 380 m2 Betonsteinpflasterdecke gerumpelt herstellen
ca. 30 m2 Rasenfugenpflasterdecke herstellen
ca. 200 m3 Oberboden liefern und andecken
ca. 1000 m2 Rasenansaat herstellen
12 St Baumpflanzungen herstellen
4 St Straßenlampen liefern und einbauen einschl. Lampenkabel
2 St Straßenabläufe liefern und einbauen einschl. Anschlussleitungen
2 St Fahrradunterstände liefern und einbauen einschl. Erdarbeiten
2 St Fahrgastunterstände liefern und einbauen einschl. Erdarbeiten
3 St Fundamente für Ladesäule und Terminals herstellen einschl. Erdarbeiten

g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Zweck der baulichen Anlage:
Neubau Buswendeschleife mit Erweiterung als Mobilitätsstation
Zweck des Auftrags:

h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f)

Vergabe nach Losen:
Nein

i) Ausführungsfristen

Beginn der Ausführung:
07.07.2025
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen:
30.11.2025
weitere Fristen:

j) Nebenangebote

nicht zugelassen

k) mehrere Hauptangebote

nicht zugelassen

l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt
unter:
https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-196627c732f-688e7d31132a20ed
Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen:
Nein
Nachforderung:
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert

o) Ablauf der Angebotsfrist

am:
22.05.2025
um:
09:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist am:
27.06.2025

p)

Adresse für elektronische Angebote (URL): https://www.evergabe.de
Anschrift für schriftliche Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen)

q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Deutsch

r) Zuschlagskriterien

nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung:
Niedrigster Preis

s) Eröffnungstermin

am:
22.05.2025
um:
09:00
Ort:
Rathaus der Gemeinde Hohe Börde
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen:
Bieter für diese Ausschreibung

t) geforderte Sicherheiten

siehe Formblatt 214

u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind

siehe § 16 VOB/B 2016

v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Verteter

w) Beurteilung der Eignung

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der ''Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' ist erhältlich:
https://www.vob-online.de/blob/155270/7d3c873c73cd2b68a41634a482cceb67/124-data.pdf
Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt, im Original falls erforderlich
Nachweis Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft
Freistellungsbescheinigung § 48 EStG vom Finanzamt
Referenzen der letzten 5 Jahre
Nachweis Krankenkasse
Nachweis Gewerbeanmeldung
Nachweis Handelsregister
Arbeitskräftenachweis der letzten 3 Jahre
Nachweis über Zusatzversorgungskasse, wenn Vorhanden
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
Formblätter TVergG LSA:
TVergG LSA Eigenerklärung Tarif
TVergG LSA Eigenerklärung zum Nachunternehmer

x) Nachprüfung behaupteter Verstöße

Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A):
Landesverwaltungsamt 3. Vergabekammer
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle /Saale

y) Sonstige Angaben

Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt - TVergG LSA
Nach dem Inkrafttreten des Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt - TVergG LSA gelten folgende Vorschriften:
Laut § 8 (1) TVergG LSA werden nur noch vorzulegende Erklärungen und Nachweise von demjenigen Bieter verlangt, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter).
Laut § 8 (3) TVergG LSA wird darauf hingewiesen, dass der Bestbieter die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise innerhalb von 5 Werktagen einreichen muss, verstreicht diese Frist muss der Bestbieter von der Wertung ausgeschlossen werden, lt. § 8 (4) TVerG LSA.
Die Erklärungen und Nachweise, die im Original vorliegen müssen, sind auf dem Postweg einzureichen. Alle weiteren Unterlagen können per Mail bzw. Vergabemanager eingereicht werden.
Gemäß § 11 (1) TVergG LSA dürfen öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden, wenn diese sich schriftlich oder elektronisch verpflichten, ihren Arbeitnehmern bei der Auftragsausführung Arbeitsbedingungen einschließlich des Mindeststundenentgeltes zu gewähren, die
1. mindestens den Vorgaben des Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen auf Grund des Arbeitnehmer-Entsendegesetz gebunden ist oder der nach dem Tarifvertrags-gesetz für allgemeinverbindlich erklärt wurde, oder
2. mindestens den Vorgaben des Tarifvertrages entsprechen, der für die Leistung am Ort der Ausführung gilt.
Gemäß § 11 (3) des TVergG LSA ist bei der Ausführung der Leistung ein nach Maßgabe des Satzes 2 zu berechnendes Mindeststundenentgelt (vergabespezifisches Mindeststundenentgelt) zu zahlen. Dieser Vergabemindestlohn berechnet sich anhand der Entgeltgruppe 1 Erfahrungsstufe 2 (inklusive Jahressonderzahlungen im Tarifgebiet Ost) des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes der Länder durch die Anzahl der Arbeitstage im jeweiligen Jahr. Hinsichtlich des persönlichen Anwendungsbereiches des vergabespezifischen Mindeststundenentgeltes findet § 22 Abs. 1 bis 3 des Mindestlohngesetzes entsprechende Anwendung.
Das aktuell vergabespezifische Mindeststundenentgelt beträgt 15,67 €/Stunde bei einer tariflichen Arbeitszeit von 40 Stunden/ Woche je 8 Stunden/ Tag.
Laut § 19 (1) 2 Satz TVergG LSA werden Bieter, dessen Angebote nicht berücksichtigt werden, spätestens 7 Werktage vor dem Vertragsabschluss darüber informiert.