Umbau der Kita Rappelkiste - Los 01 Abbruch und Rohbauarbeiten

Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Vergabe-ID
3242034
Vergabe­nummer
KAB_021-2025
Veröffentlicht am
22.08.2025 09:14 Uhr
Auftrag­geber
Gemeinde Kabelsketal
Angebots-/Teilnahmefrist
22.09.2025 10:00 Uhr

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

Name und Anschrift:
Gemeinde Kabelsketal
Lange Str. 18
06184 Kabelsketal
Telefon:
+49 3460533124
Fax:
+49 3460533249
E-Mail:
Vergabe@Kabelsketal.de
Internet:
https://www.Kabelsketal.de

b)

Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung, VOB/A
Vergabenummer:
KAB_021-2025

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen

Zugelassene Angebotsabgabe
elektronisch
in Textform
mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel
mit qualifizierter/m Signatur/Siegel

d) Art des Auftrags

Ausführung von Bauleistungen

e) Ort der Ausführung

06184 Kabelsketal OT Gröbers

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen

Art der Leistung:
Abbruch und Rohbauarbeiten
Umfang der Leistung:
Baustelleneinrichtung für Umbauarbeiten im Hortbereich, Abbruch- und Rückbauarbeiten von Wand- und Bodenbelägen sowie Herstellung von Durchbrüchen für Aufzugsanlage und Innentüren, Einbau von Estrich

g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Zweck der baulichen Anlage:
Zweck des Auftrags:

h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f)

Vergabe nach Losen:
Nein

i) Ausführungsfristen

Beginn der Ausführung:
02.02.2026
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen:
17.04.2026
weitere Fristen:
Abbrucharbeiten 02.02.2026 bis 27.02.2026

j) Nebenangebote

nicht zugelassen

k) mehrere Hauptangebote

nicht zugelassen

l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt
unter:
https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-198d0020b53-1c2b3cb8d8434f7f
Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen:
Nein
Nachforderung:
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert

o) Ablauf der Angebotsfrist

am:
22.09.2025
um:
10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist am:
29.10.2025

p)

Adresse für elektronische Angebote (URL): https://www.evergabe.de
Anschrift für schriftliche Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen)

q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Deutsch

r) Zuschlagskriterien

nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung:
Niedrigster Preis

s) Eröffnungstermin

am:
22.09.2025
um:
10:05
Ort:
Büro der Vergabestelle
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen:
nach §14 VOB/A bei ausschließlicher Zulassung elektronischer Angebote nur Personen des Auftraggebers.

t) geforderte Sicherheiten

entfällt

u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind

Zahlungsbedingungen nach §16 VOB/B geregelt.

v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften

Zulässigkeit:
1 Bietergemeinschaften sind zugelassen.
2 Gesamtschuldnerische Haftung:
Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften im Auftragsfall gesamtschuldnerisch. Eine entsprechende verbindliche Erklärung ist mit dem Angebot einzureichen.
3 Vertretungsregelung:
Die Bietergemeinschaft hat in ihrem Angebot einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber während des gesamten Vergabeverfahrens und bei der Vertragsdurchführung rechtlich verbindlich vertritt.
4 Rechtsform:
Eine bestimmte Rechtsform wird von der Bietergemeinschaft nicht verlangt, sofern die gesamtschuldnerische Haftung und die einheitliche Vertretung sichergestellt sind.
Weitere Hinweise:
Änderungen in der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe sind unzulässig.
Jeder Teilnehmer darf sich nur an einer Bietergemeinschaft beteiligen oder ein Einzelangebot abgeben.

w) Beurteilung der Eignung

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der ''Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' ist erhältlich:
in den Vergabeunterlagen enthalten
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:

x) Nachprüfung behaupteter Verstöße

Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A):
Landkreis Saalekreis Kommunalaufsicht
Domplatz 9
06217 Merseburg

y) Sonstige Angaben

Es gelten nur die Kriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der
PQ Stelle bezieht. Bitte beachten Sie, dass im Falle der Bezug
nahme auf die PQ Nachweise und Erklärungen (insbesondere
vergleichbare Referenzen), die im AVPQ/ PQ VOB enthalten sind,
aber nicht den Mindestanforderungen des AG entsprechen, nicht
nachgefordert werden können. Entsprechende Nachweise sind
zusätzlich zum Zertifikat mit dem Angebot einzureichen.
Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeberin vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern/ Bieterinnen in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer/ von der bisherigen Auftragnehmerin zu tragen.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.