Tiefbau- und Pflasterarbeiten zur Herstellung einer barrierefreien Haltestelle

Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Vergabe-ID
3237414
Vergabe­nummer
2025/08-01
Veröffentlicht am
14.08.2025 08:00 Uhr
Auftrag­geber
Hansestadt Osterburg (Altmark)
Angebots-/Teilnahmefrist
04.09.2025 15:00 Uhr

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Name: Hansestadt Osterburg (Altmark); Straße, Hausnummer: Ernst-Thälmann-Str. 10; Postleitzahl (PLZ): 39606; Ort: Hansestadt Osterburg (Altmark); Telefon: +49 3937 4926; Telefax: +49 3937 492850; E-Mail: bauamt@osterburg.de; Internet-Adresse: https://www.osterburg.de
b) Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A“; Geschäftszeichen: 2025/08-01
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen: Zugelassene Angebotsabgabe schriftlich (nicht elektronisch)
d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung: 39606 Hansestadt Osterburg (Altmark), OT Groß Rossau
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen: Tiefbau- und Pflasterarbeiten zur Herstellung einer barrierefreien Haltestelle; - 12m Kasseler Bord; - 4m² taktile Elemente; - 35m² Pflasterarbeiten; - Lieferung und Aufbau eines; Buswartehauses als Stahl-Glas-Konstruktion; - Installation von Fahrradständern
h) Losweise Vergabe: Nein
i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: 13.10.2025; Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 51.KW 2025
j) Nebenangebote: nicht zugelassen
k) Mehrere Hauptangebote: nicht zugelassen
l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen: Vergabeunterlagen werden nicht elektronisch zur Verfügung gestellt. Sie können angefordert werden bei: Wie Hauptauftraggeber siehe a); Sonstige Angaben: keine; Nachforderung: Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert.
o) Ablauf der Angebots- und der Bindefrist: Ablauf der Angebotsfrist: 04.09.2025 - 15:00 Uhr; Ablauf der Bindefrist: 06.10.2025
p) Angebote sind einzureichen: schriftlich an: den Auftraggeber siehe a)
q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)
r) Zuschlagskriterien: siehe Vergabeunterlagen
s) Öffnung der Angebote: 04.09.2025 - 15:00 Uhr; Ort der Eröffnung: 39606 Hansestadt Osterburg, Rathaus, Kleiner Markt 7, Zi. 2.5; Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und ihre Bevollmächtigten
t) Geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen
v) Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
w) Beurteilung der Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.; Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.; Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.; Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich / ggf. geforderte Eignungsnachweise: sh. Vergabeunterlagen; Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: Nachweis der fristgerechten Abführung von Sozialbeiträgen gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
x) Nachprüfung behaupteter Verstöße: Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Str. 12, 06112 Halle (Saale)