Rahmenvereinbarung Fahrradleasing

Vergabeart
Offenes Verfahren
Vergabe-ID
3177452
Vergabe­nummer
01/Fahrradleasing/M005911752/25
Veröffentlicht am
11.05.2025 00:00 Uhr
Auftrag­geber
Landkreis Mansfeld-Südharz
Angebots-/Teilnahmefrist
12.06.2025 10:00 Uhr

EU-weite Ausschreibung nach VgV
Offenes Verfahren

Vertragspartei und Dienstleister

Beschaffer:
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Mansfeld-Südharz
Identifikationsnummer: 15087000052
Internet-Adresse (URL): https://www.mansfeldsuedharz.de
Postanschrift: Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22
Postleitzahl / Ort: 06526 Sangerhausen
NUTS-3-Code: DEE0A
Land: Deutschland
Kontaktstelle: Stabsstelle - Amt für Recht und Vergabe
E-Mail: vergabestelle@lkmsh.de
Telefon: +49 3464535-2235
Fax: +49 3464535-2290
Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein

Verfahren

Zweck:
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Beschreibung:
Interne Kennung: 01/Fahrradleasing/M005911752/25
Titel: Rahmenvereinbarung Fahrradleasing
Beschreibung: Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern durch Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings
Art des Auftrags: Lieferungen
Umfang der Auftragsvergabe:
Hauptklassifizierung (CPV-Code):
CPV-Code Hauptteil: 34422000-7
Weitere CPV-Code Hauptteile: 66114000-2
Weitere CPV-Code Hauptteile: 66515000-3
Ort, an dem die Beschaffung für das gesamte Verfahren stattfinden soll:
Postleitzahl / Ort: 06526 Sangerhausen
NUTS-3-Code: DEE0A
Land: Deutschland
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots:
Grundlage für den Ausschluss:
Bekanntmachung
Ausschlussgründe:
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Beschreibung:
Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Beschreibung:
Grund: Bildung krimineller Vereinigungen
Beschreibung:
Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Beschreibung:
Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung:
Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Beschreibung:
Grund: Betrug oder Subventionsbetrug
Beschreibung:
Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Beschreibung:
Grund: Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung:
Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung:
Grund: Insolvenz
Beschreibung:
Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Beschreibung:
Grund: Interessenkonflikt
Beschreibung:
Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Beschreibung:
Grund: Schwere Verfehlung
Beschreibung:
Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Beschreibung:
Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung:
Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Beschreibung:
Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung:
Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Beschreibung:
Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen
Beschreibung:
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften:
Einzelheiten zum Verfahrenstyp:
Verfahrensart:
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Zusätzliche Informationen:
Zusätzliche Informationen: Der Bieter hat mit seinem Angebot folgende Erklärungen einzureichen und Informationen zu beachten:
Eigenerklärung zur Eignung Formblatt 124 LD, EEE oder Präqualifizierungsnachweis
Eigenerklärung EU-Sanktionspaket
Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz gem. TVergG LSA
Eigenerklärung Tariftreue/Mindeststundenentgelt/Entgeltgleichheit gem. TVergG LSA
Bewerbererklärung gem. RdErl. MW
Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft), sofern zutreffend
Verzeichnis der Unterauftragnehmer), sofern zutreffend
Insbesondere müssen dem Angebot beigefügt sein:
Angebotsschreiben, Leistungsverzeichnis und Preisblatt.
Eine Übersicht bzw. Auflistung der einzureichenden Unterlagen (mit dem Angebot und auf gesondertes Verlagen der Vergabestelle) ist in den Vergabeunterlagen enthalten, siehe Formblatt "Aufforderung Angebotsabgabe".
Die Vergabestelle wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister Bundesamt für Justiz (§ 150a GewO) und/oder aus dem Wettbewerbsregister Bundeskartellamt (§ 6 WRegG) anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Die komplette Kommunikation im Vergabeverfahren ist nur elektronisch zulässig.
Die Beantwortung von Bieterfragen wird durch die Vergabestelle vorgenommen, sie präzisiert - falls erforderlich - die Vergabeunterlagen. Die Bieter haben die anonymisierten veröffentlichten Antworten auf die Bieterfragen bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen.
Eventuelle Bieteranfragen sind möglichst bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen.
Alle Unterlagen, das Angebot, die Kommunikation sind in deutscher Sprache zu erstellen und zu führen.

Beschaffungsinformationen (allgemein)

Vergabeverfahren:
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ):
Bedingungen der Auktion:
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein
Auftragsvergabeverfahren:
Rahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots:
Quelle der Auswahlkriterien:
Auftragsunterlagen
Weitere Bedingungen zur Qualifizierung:
Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Weitere Erklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Werden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer Frist von mindestens 3 bis maximal 5 Werktagen vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen (§ 8 TVergG LSA).
Vorbehaltene Auftragsvergabe:
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein
Nebenangebote:
Nebenangebote sind zulässig: Nein
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen:
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein
Anforderungen für die Ausführung des Auftrags:
Reservierte Vertragsdurchführung:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Leistungsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Landkreis Mansfeld-Südharz möchte für seine Beschäftigten ein Fahrradleasingangebot über die freiwillige Entgelt- bzw. Besoldungsumwandlung einführen.
Rechtsgrundlage für die Entgelt- bzw. Besoldungsumwandlung ist der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25.10.2020 und das Besoldungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der derzeit gültigen Fassung. Diese gesetzlichen Grundlagen sind für die Angebotserstellung durch den Auftragnehmer zu berücksichtigen. Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist ein einheitliches Angebot an alle Tarifbeschäftigten sowie Beschäftigte im Beamtenverhältnis des Landkreises Mansfeld-Südharz zu unterbreiten. Insbesondere der Vergleichsrechner bzw. Vorteilsrechner (siehe Punkt 1.2.1 LV), die Portalführung (siehe Punkt 3.1 LV), die Musterverträge (siehe Punkt 2 LV) und der Prozess müssen so gestaltet sein, dass alle Personengruppen in ihren Besonderheiten darstellbar sind.
eRechnung:
Elektronische Rechnungsstellung: Ja
Anforderungen:
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Verfahren nach der Vergabe:
Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein
Organisation, die Angebote entgegennimmt:
oben genannte Kontaktstelle
Informationen zur Einreichung:
Fristen:
Frist für den Eingang der Angebote: 12.06.2025 10:00 Uhr
Bindefrist:
Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
Sprachen der Einreichung:
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU
Öffnung der Angebote:
Datum/Zeitpunkt der Angebotsöffnung: 12.06.2025 10:00 Uhr
Zusätzliche Informationen: Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Ort der Angebotsöffnung: Landkreis Mansfeld-Südharz
Vergabstelle Haus 1, Zi. 306
Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22
06526 Sangerhausen
Einreichungsmethode:
Elektronische Einreichung zulässig: Ja
Adresse für die Einreichung (URL): https://www.evergabe.de
Auftragsunterlagen:
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1968523d18f-321a1daeec4367c8
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt:
oben genannte Kontaktstelle
Überprüfung:
Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gilt § 160 GWB. Dieser lautet:
"§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3)Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Darüber hinaus gilt § 135 GWB. Dieser lautet:
"§ 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.".
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren:
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Identifikationsnummer: t:03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl / Ort: 06112 Halle (Saale)
NUTS-3-Code: DEE02
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt:
Schlichtungsstelle:

Beschaffungsinformationen (speziell)

Vergabeverfahren:
Beschreibung der Beschaffung:
Beschreibung: Dem Landkreis Mansfeld-Südharz liegen keine Erfahrungswerte über eine mögliches Nutzungsverhalten vor, weswegen keine konkrete Abnahmemenge genannt werden kann. Ein durchgeführtes Interessenbekundungsverfahren hat ergeben, dass circa 120 Beschäftigte ihr unverbindliches Interesse am Fahrradleasing hinterlegt haben. Recherchen haben ergeben, dass ein Dienstfahrrad aktuell im Durchschnitt einen Auftragswert von circa 4.000 € netto (inklusive aller Leistungen mit Leasing-, Versicherungs- und Serviceraten) hat.
Umfang der Auftragsvergabe:
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein
Art der Auftragsvergabe:
Art der strategischen Beschaffung:
Erfüllungsort:
Geschätzte Laufzeit:
Datum des Beginns: 01.09.2025 Enddatum der Laufzeit: 31.08.2029
Verlängerungen und Optionen:
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen:
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Verwendung von EU-Mitteln:
Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Informationen über die Rahmenvereinbarung:
Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 30
Zusätzliche Informationen:
Zusätzliche Informationen: Die Möglichkeit der Nachforderung fehlender und die Annahme nachgereichter Erklärungen und Nachweise oder sonstiger geforderter Unterlagen gem. § 56 (2) VgV behält sich die Vergabestelle vor.
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots:
Zuschlagskriterien:
Preis, Beschreibung: Alle Vorgaben des Leistungsverzeichnisses müssen erfüllt werden. Nach Eignungsfeststellung erhält der Bieter mit dem günstigsten Leasingangebot den Zuschlag., Gewichtung: 100,00
Elektronischer Katalog:
Elektronischer Katalog: Nein
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge:
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein