Rahmenvertrag Fahrradreparaturstation

Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Vergabe-ID
3179816
Vergabe­nummer
30.02-2025/0019
Veröffentlicht am
21.05.2025 06:00 Uhr
Auftrag­geber
Region Hannover
Angebots-/Teilnahmefrist
24.06.2025 08:45 Uhr

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

Name und Anschrift:
Region Hannover
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Telefon:
+49 511-616-2
Fax:
+49 511-616-34158
E-Mail:
Zentrale.Vergabe@region-hannover.de
Internet:
https://www.ausschreibungen-hannover.de

b)

Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung, VOB/A
Vergabenummer:
30.02-2025/0019

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen

Zugelassene Angebotsabgabe
elektronisch
in Textform
mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel
mit qualifizierter/m Signatur/Siegel

d) Art des Auftrags

Ausführung von Bauleistungen

e) Ort der Ausführung

Region Hannover

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen

Art der Leistung:
vorbereitende Tiefbauarbeiten, Fundamentherstellung für die Aufstellung von Fahrradservicestationen sowie Lieferung und Montage von Fahrradservicestationen
Umfang der Leistung:
Der Rahmenvertrag umfasst eine Laufzeit von bis zu 4 Jahre. Vom 01.08.2025
zunächst bis zum 01.08.2026, mit Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr,
jedoch höchstens bis 31.07.2029. Es sollen bis zu 20 Fahrradservicestationen
bestehend aus 2 Losen errichtet werden. LOS 1 umfasst die Baustelleneinrichtung
und -räumung sowie die für die Flächenherstellung notwendigen Tiefbauarbeiten
(Fundamentherstellung). LOS 2 beinhaltet die Lieferung der Fahrradservicestation
inkl. Ersatzteile sowie die Montage. Der maximale Abruf in einem Jahr sind 10
Fahrradreparaturstationen.

g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Zweck der baulichen Anlage:
Zweck des Auftrags:

h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f)

Vergabe nach Losen:
Ja
Angebote sind möglich:
nur für ein Los:
Nein
für ein oder mehrere Lose:
Ja
nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden):
Nein

i) Ausführungsfristen

Beginn der Ausführung:
01.08.2025
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen:
31.07.2029
weitere Fristen:
Vom 01.08.2025 zunächst bis zum 01.08.2026, mit Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr, jedoch höchstens bis 31.07.2029.

j) Nebenangebote

nicht zugelassen

k) mehrere Hauptangebote

nicht zugelassen

l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt
unter:
https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-194929144fc-106ad5a0f3cee092
Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen:
Nein
Nachforderung:
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert

o) Ablauf der Angebotsfrist

am:
24.06.2025
um:
08:45 Uhr
Ablauf der Bindefrist am:
28.07.2025

p)

Adresse für elektronische Angebote (URL): https://www.evergabe.de
Anschrift für schriftliche Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen)

q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Deutsch

r) Zuschlagskriterien

nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung:
Niedrigster Preis

s) Eröffnungstermin

am:
24.06.2025
um:
09:00 Uhr
Ort:
Region Hannover
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen:
Es findet keine öffentliche Angebotsöffnung statt.

t) geforderte Sicherheiten

gem Vergabeunterlagen

u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind

Abschlags- und Schlusszahlungen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil B (VOB/B).

v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften

gesamtschuldnerisch haftend

w) Beurteilung der Eignung

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der ''Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' ist erhältlich:
Werden im Rahmen der Ausschreibung zusätzliche Eignungsanforderungen über die in der Präqualifikation vorhandenen gestellt, ist deren Erfüllung entsprechend als zusätzliche Eigenerklärung anzugeben und, sofern nicht bereits mit der Angebots-/Teilnahmeantragsabgabe gefordert, ggf. im weiteren Verfahren zu belegen.
Ab einer Auftragssumme über 30.000 € erfolgt eine Anforderung des Gewerbezentralregisters gem. § 150a GewO/ des Wettbewerbsregisters gem. § 6 WRegG durch den Auftraggeber.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:

x) Nachprüfung behaupteter Verstöße

Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A):
Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Friedrichswall 1
30159 Hannover

weitere Angaben

Bitte beachten Sie, dass die Abgabe von elektronischen Angeboten ausschließlich über das Vergabeportal evergabe möglich ist. Die Abgabe von Angeboten auf andere Weise, wie z.B. E-Mail oder Fax führt zum Ausschluss des Angebotes. Ebenso unzulässig ist die Abgabe in Papierform.