Salzlandkreis, Ausbau verschiedener Streckenabschnitte des Europaradweges R 1, Projektphase 2 - Nachtragsvergabe
- Vergabeart
- Vergabe-ID
- 3192565
- Vergabenummer
- 0070/2023 - 8. NT
- Veröffentlicht am
- 02.06.2025 11:46 Uhr
- Auftraggeber
- Salzlandkreis
- Angebots-/Teilnahmefrist
EU-weite Ausschreibung nach VgV/SektVO/KonzVgV
Bekanntmachung einer Änderung
Vertragspartei und Dienstleister
Beschaffer:
Offizielle Bezeichnung: Salzlandkreis
Identifikationsnummer: DE309517036
Internet-Adresse (URL): https://www.salzlandkreis.de
Postanschrift: Karlsplatz 37
Postleitzahl / Ort: 06406 Bernburg (Saale)
NUTS-3-Code: DEE0C
Land: Deutschland
Kontaktstelle: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: zvs@kreis-slk.de
Telefon: +49 34716840
Fax: +49 3471684561010
Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein
Verfahren
Zweck:
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Beschreibung:
Interne Kennung: 0070/2023
Titel: Salzlandkreis, Ausbau verschiedener Streckenabschnitte des Europaradweges R 1, Projektphase 2
Beschreibung: Ausbau des Europaradweges R 1, Projektphase 2
Art des Auftrags: Bauleistung
Umfang der Auftragsvergabe:
Hauptklassifizierung (CPV-Code):
CPV-Code Hauptteil: 45200000-9
Ort, an dem die Beschaffung für das gesamte Verfahren stattfinden soll:
Postanschrift: Salzlandkreis
Postleitzahl / Ort: 06406 Bernburg (Saale)
NUTS-3-Code: DEE0C
Land: Deutschland
Einzelheiten zum Verfahrenstyp:
Zusätzliche Informationen:
Zusätzliche Informationen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebots unterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Bieter haben sich unmittelbar nach Abruf der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor der Abgabe der Unterlagen unverzüglich per E-Mail oder über das evergabe Portal darauf hinzuweisen. Alle Hinweise und sonstige Nachfragen sind ausschließlich per E-Mail oder über das evergabe-Portal an die unter 1.1 benannten Ansprechpartner zu richten. Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder Änderungen an den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber überseinen Ausschreibungsdienst elektronisch unter https://evergabe.sachsen-anhalt.de bereitstellen. Unternehmen müssen sich dort selbstständig über etwaige eingestellte Bieterinformationen informieren.
Beschaffungsinformationen (allgemein)
Vergabeverfahren:
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt:
oben genannte Kontaktstelle
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots:
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen:
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein
Anforderungen für die Ausführung des Auftrags:
Reservierte Vertragsdurchführung:
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Leistungsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
eRechnung:
Elektronische Rechnungsstellung: Nein
Verfahren nach der Vergabe:
Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein
Überprüfung:
Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebots unterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Bieter haben sich unmittelbar nach Abruf der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor der Abgabe der Unterlagen unverzüglich per E-Mail oder über das evergabe Portal darauf hinzuweisen. Alle Hinweise und sonstige Nachfragen sind ausschließlich per E-Mail oder über das evergabe-Portal an die unter 1.1 benannten Ansprechpartner zu richten. Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder Änderungen an den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber überseinen Ausschreibungsdienst elektronisch unter https://evergabe.sachsen-anhalt.de bereitstellen. Unternehmen müssen sich dort selbstständig über etwaige eingestellte Bieterinformationen informieren.
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren:
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Identifikationsnummer: t: 03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl / Ort: 06112 Halle (Saale)
NUTS-3-Code: DEE02
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
Telefon: +49 3455141529
Fax.: +49 3455141115
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt:
Schlichtungsstelle:
Beschaffungsinformationen (speziell)
Vergabeverfahren:
Beschreibung der Beschaffung:
Beschreibung: Der Europaradweg R1 führt von Frankreich, Belgien und Niederlande über Deutschland, Polen, das Baltikum bis nach Russland. Innerhalb des Salzlandkreises führt der überregionale Radweg auf rund 75 Kilometern durch verschiedene Städte und Gemeinden. Gegenstand der Baumaßnahme ist der Ausbau einzelner Streckenabschnitte des Europaradweges R1 innerhalb der Landkreisgrenzen des Salzlandkreises. Ziel ist es bestehende Streckenführungen von Rad- und Wirtschaftswegen bezüglich Querschnitt und Ausbauzustand an die Anforderungen eines überregionalen Radwegnetzes anzupassen.
Die Baumaßnahme umfasst den Ausbau vorhandener Rad- und Wirtschaftswege in sechs Streckenabschnitten auf insgesamt ca. 7.700 m des Europaradweges. Die Radwege (ca. 3.080 m) werden mit einer Querschnittsbreite von 2,5 m und die Wirtschaftswege (ca. 4.620 m) mit einer Querschnittsbreite von 3,0 m bzw. 3,5 m ausgebaut und mit einer Asphaltbefestigung versehen.
Folgende Streckenabschnitte sind betroffen:
Abschnitt 1 Fraubornmühle - Hoym 1.103 m
Abschnitt 2 Friedrichsaue - Schadeleben 573 m
Abschnitt 3 Abzweig Abenteuerspielplatz - K 1370 294 m
Abschnitt 4 Neu Königsaue - B 180 1.629 m
Abschnitt 5 Dröbel - Roschwitz 1.712 m
Abschnitt 6 Roschwitz - Baalberge 2.389 m
Art der Auftragsvergabe:
Art der strategischen Beschaffung:
Erfüllungsort:
Geschätzte Laufzeit:
Datum des Beginns: 04.03.2024 Enddatum der Laufzeit: 02.08.2024
Verlängerungen und Optionen:
Verwendung von EU-Mitteln:
Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Zusätzliche Informationen:
Ergebnis
Ergebnisse der Beschaffung:
Bieter:
Offizielle Bezeichnung: KEMNA BAU Ost GmbH & Co. KG
Identifikationsnummer (Umsatzsteuer-ID): DE306404619
Postanschrift: Paunsdorfer Straße 72
Postleitzahl / Ort: 04316 Leipzig
NUTS-3-Code: DEE0C
Land: Deutschland
E-Mail: info-kbo@kemna.de
Telefon: +49 34165619-0
Fax: +49 34165619-27
Vergabe von Unteraufträgen:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Auftrag:
Datum des Vertragsabschlusses: 02.06.2025