Barrierefreier Ausbau Haltestellen Eckartsberga

Vergabeart
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
Vergabe-ID
3243889
Vergabe­nummer
33-2025-035/II.61
Veröffentlicht am
26.08.2025 06:16 Uhr
Auftrag­geber
Stabsstelle Recht und Vergabe
Angebots-/Teilnahmefrist

Nationale Ausschreibung nach VOB
Vorinformation

1. Öffentlicher Auftraggeber

Name und Anschrift:
Stabsstelle Recht und Vergabe
Auenstraße 15
06647 Bad Bibra
Telefonnummer:
+49 3446560240
E-Mail:
vergabestelle@vgem-finne.de
Faxnummer:
+49 3446560214
Internet:

2. Vergabeverfahren

Beschränkte Ausschreibung
Rechtsrahmen:
VOB

3. Auftragsgegenstand:

Barrierefreier Ausbau Haltestellen Eckartsberga

4. Ort der Ausführung

2 Bushaltestellen an der L 210
06648 Eckartsberga
genaue Ortsangabe nach Absprache mit dem AG

5. Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung:

Es ist geplant die beiden Bushaltestellen in Eckartsberga an der L 210 barrierefrei umzubauen. Die vorhandene Bordanlage soll auf beiden Seiten abgebrochen werden und muss durch entsprechende Busborde ersetzt werden. Der vorhandene Tiefbord um die Wartehäuschen und die Gehwege müssen ebenfalls abgebrochen werden. Durch den neuen Busbord entstehen andere Höhen und diese müssen dann mit der neuen Tiefborde angepasst werden.
Je nach Baustelleneinrichtung und Koordinierung der Maßnahme, können beide Haltestellen parallel gebaut werden.
Die Ausführung muss zwingend in den Herbstferien Sachsen-Anhalt vom 13.10.2025 bis 17.10.2025 erfolgen.
Bei den Haltestellen handelt es sich um die Haltestellen zur Grundschule Eckartsberga, für den Umstieg der Schüler/innen nach Bad Bibra und Laucha.

6. Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung:

Fertigstellung der Leistungen bis: 17.10.2025
Dauer der Leistung: unter Beachtung des Fertigstellungstermins (zwingend)
ggf. Beginn der Ausführung: 13.10.2025

7. Sonstiges:

1. Die Ausführung der Bauleistung muss zwingend im angegebenen Leistungszeitraum erfolgen.
2. Das Verfahren wird als Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb geführt. Bitte sehen Sie von Interessenbekundungen ab. Die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt an den entsprechenden Bieterkreis. Diese Information dient rein der Vorankündigung gem. § 20 Abs. 4 VOB/A.