Neustadt-Forum „Nikolai Ostrowski“ – OSSI – Hoyerswerda; Los 1.14 - Tischler, innen, BS-Elemente

Vergabeart
Offenes Verfahren
Vergabe-ID
3216568
Vergabe­nummer
OB/02.01/25/23-VOB
Veröffentlicht am
14.07.2025 09:14 Uhr
Auftrag­geber
Stadt Hoyerswerda
Angebots-/Teilnahmefrist
14.08.2025 10:00 Uhr

Nationale Ausschreibung
VOB/A-EU
Offenes Verfahren
OB/02.01/25/23-VOB
Neustadt-Forum „Nikolai Ostrowski“ – OSSI – Hoyerswerda; Los 1.14 - Tischler, innen, BS-Elemente
Neustadt-Forum „Nikolai Ostrowski“ – OSSI – Hoyerswerda; Los 1.14 - Tischler, innen, BS-Elemente
Bauauftrag
Nein


Metadaten
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Zeitzone für Datums- und Zeitangaben: Europe/Berlin

Organisationen
Organisationen, die in der Bekanntmachung genannt werden
Referenz-ID Organisation: ORG-0001
Kategorie: andere
Organisation
Offizielle Bezeichnung: Stadt Hoyerswerda
Rechtliche Identifikationsnummer des Unternehmens
Identifikationsnummer: Leitweg-ID 14625240-SV01-03
Internet-Adresse: https://www.hoyerswerda.de
Anschrift
Postanschrift: S.-G.-Frentzel-Str. 1
Ort: Hoyerswerda
Postleitzahl: 02977
NUTS-3-Code: DED2C - Bautzen
Land: Deutschland
Kontaktstelle
Kontaktstelle: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@hoyerswerda-stadt.de
Telefon: 03571456549
Referenz-ID Organisation: ORG-0002
Kategorie: andere
Organisation
Offizielle Bezeichnung: Landesdirektion Sachsen
Rechtliche Identifikationsnummer des Unternehmens
Identifikationsnummer: USt.-ID DE287064009
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de
Anschrift
Postanschrift: PF 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: D-04013
NUTS-3-Code: DED51 - Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle
Kontaktstelle: Referat 38 - 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de
Telefon: +49 341 977 3800
Fax: +49 341 977 1049

Vertragspartei und Dienstleister
Auftraggeber
Auftraggeber
Referenz-ID Organisation: ORG-0001
Art des öffentlichen Auftraggebers: Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Beschafferprofil - URL: https://www.evergabe.de

Verfahren
Zweck
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage des Verfahrens: Richtlinie 2014/24/EU
Andere Rechtsgrundlage mit Kennung
Rechtsgrundlage des Verfahrens (ELI – CELEX): VOB/A (EU)
Rechtsgrundlage des Verfahrens (Beschreibung): § 3 EU Nr. 1 VOB/A
Beschreibung
Interne Kennung: OB/02.01/25/23-VOB
Titel: Neustadt-Forum „Nikolai Ostrowski“ – OSSI – Hoyerswerda; Los 1.14 - Tischler, innen, BS-Elemente
Beschreibung: Neustadt-Forum „Nikolai Ostrowski“ – OSSI – Hoyerswerda; Los 1.14 - Tischler, innen, BS-Elemente
Art des Auftrags: Bauleistung
Umfang der Auftragsvergabe
Währung: EUR - Euro
Währung: EUR - Euro
Haupteinstufung
Klassifizierungstyp: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge
Hauptklassifizierungscode: 45000000 - Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung
Klassifizierungstyp: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge
Zusätzlicher Klassifizierungscode: 45210000 - Bauleistungen im Hochbau
Klassifizierungstyp: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge
Zusätzlicher Klassifizierungscode: 45212000 - Bauarbeiten für Gebäude, die der Freizeitgestaltung, dem Sport, der Kultur, der Unterbringung und Verpflegung dienen
Klassifizierungstyp: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge
Zusätzlicher Klassifizierungscode: 44221220 - Brandschutztüren
Erfüllungsort
Postanschrift: Liselotte-Herrmann-Straße 1
Ort: Hoyerswerda
Postleitzahl: D-02977
NUTS-3-Code: DED2C - Bautzen
Land: Deutschland
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Quelle von Ausschlussgründen
Grundlage für den Ausschluss: Bekanntmachung
Ausschlussgründe
Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung
Beschreibung: Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Erklärung des Bieters, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre wegen Terrorismusfinanzierung, oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen (§ 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 129b StGB), Menschenhandel (§§ 232, 233 StGB), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Erklärung des Bieters, dass er in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Erklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: CrossBorderLaw
Beschreibung: Richtlinie 2014/24/EU
Einzelheiten zum Verfahrenstyp
Verfahrensart
Zentrale Elemente des Verfahrens: § 3 EU Nr. 1 VOB/A: Es erfolgt ein offenes Verfahren. Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen zur Abgabe von Angeboten auffordert. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot
abgeben.
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: nein
Zusätzliche Informationen
-:

Los
Los
Interne Referenz-ID Los: LOT-0001
Vergabeverfahren
Beschreibung des Loses
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: Neustadt-Forum „Nikolai Ostrowski“ – OSSI – Hoyerswerda; Los 1.14 - Tischler, innen, BS-Elemente
Beschreibung: Neustadt-Forum „Nikolai Ostrowski“ – OSSI – Hoyerswerda, Umfassende Sanierung und Erweiterung des Kinder-, Jugend-, Familien-, Begegnungs- und Bildungszentrums; Los 1.14 - Tischler, innen, BS-Elemente; Vergabe-Nr. OB/02.01/25/23-VOB:

Die Gesamtbaumaßnahme umfasst den Umbau des ehemaligen Jugendklubhauses (Saal mit Sozialanbau) sowie die Erweiterung dieses vorhandenen Gebäudebestandes um Anbauten in Pavillonform für die Kinder- und Jugendarbeit und Flächen für Beratung und Verwaltung der Einrichtung. Weiterhin wird für das im Stadtraum umzusetzende Planetarium ein Neubau an zentraler Stelle errichtet. Der Freiraum wird in Teilflächen aufgewertet.
Die Leistungen umfassen die Herstellung, Lieferung und den Einbau von Brandschutzelementen aus Glas/Metall mit verschiedenen rauch- und brandschutztechnischen Anforderungen für die Bauteile 1 – Saalanbau, Bauteil 2 - Saal, Bauteil 3.1 - Büros, Bauteil 3.2 - Planetarium und Bauteil 3.3 - Werkstatt / Jungendarbeit. Die Bestandsgebäude Bauteil 1 und Bauteil 2 sind in Fertigteilleichtbeton (EG) und Schwerbeton (KG) errichtet. Die Neubauten, Bauteile 3.1 + 3.3 werden in KS-Mauerwerk errichtet. Das Planetarium wird in Vollbeton errichtet. Alle Bauteile erhalten ein WDVS in einer Stärke von 16 cm + Putz und Anstrich.

WICHTIGE GROBMENGEN

BT1 - Saalanbau: 1 St. Brandschutzelement als Festverglasung, F90, 1,29/2,22m; 1 St. Rauch- und Brandschutztür T90RS,1,56/2,22m; 1 St. Rauch- und Brandschutzelement mit Tür und Fest-Teil, T30RS, Offenhaltung gesamt 2,00/2,45m; 1 St. Metall/Glas-Element mit Tür, dichtschließend, gesamt 1,38/2,45m; 1 St. Metall/Glas-Innentür, RS, Offenhaltung; 1,26/2,135m
BT2 - Saal: 1 St. Brandschutzelement als Festverglasung, F30, 1,51/0,80m
BT 3.1 - Büros: 1 St. Metall/Glas-Innentür, dichtschließend, nicht abschließbar, 1,26/2,135m; 1 St. Rauch- und Brandschutztür T30RS, nicht abschließbar 1,26/2,135m
BT 3.2 – Planetarium: 1 St. Rauch- und Brandschutztür T90RS, Offenhaltung 1,26/2,135m; 1 St. Rauch- und Brandschutzelement mit Fest-Teil, T30RS, 2,70/2,01m
BT 3.3 – Werkstatt / Jugendarbeit: 1 St. Rauchschutztür, Offenhaltung, 1,26/2,135m; 1 St. Metall/Glas-Element mit Tür und Fest-Teil, 2,26/2,135m
1 St. Metall/Glas Festelement, 2,26/2,135m
(vorgenannte Türen einschließlich aller erforderlichen Türausstattungen, statische Nachweise, Werkplanung, Inbetriebnahme und Wartung)
ZULAGEN
6 St. Rauchmelder, 3 St. OTS, Erstabnahme + Wartung der BS-Türen, 10 St. Türstopper
Art des Auftrags: Bauleistung
Umfang der Auftragsvergabe
Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja
Besonders geeignet für: Besonders auch geeignet für sonstige KMU.
Währung: EUR - Euro
Einstufung des Haupterzeugnisses eines Loses
Klassifizierungstyp: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge
Hauptklassifizierungscode: 45000000 - Bauarbeiten
Art der Auftragsvergabe
Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
Umweltauswirkungen der Beschaffung
Details zu den Kriterien für grüne Beschaffung
Soziales Ziel der Beschaffung
Innovativer Erwerb
Begründung für das Fehlen von Zugänglichkeitskriterien
-:
Erfüllungsort
Postanschrift: Liselotte-Herrmann-Straße 1
Ort: Hoyerswerda
Postleitzahl: D-02977
NUTS-3-Code: DED2C - Bautzen
Land: Deutschland
Geschätzte Laufzeit
Auswahl der Art der Laufzeit: Start- und Enddatum angeben
Datum des Beginns: Montag, 19.01.2026
Enddatum der Laufzeit: Donnerstag, 23.07.2026
Verlängerungen und Optionen
-:
Bedingungen der Auktion
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Verwendung von EU-Mitteln
Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
EU-Fonds
Auftragsvergabeverfahren
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung
Dynamisches Beschaffungssystem
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Informationen über die Rahmenvereinbarung
Währung: EUR - Euro
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Quelle von Eignungskriterien
Quelle der Eignungskriterien: Auftragsunterlagen
Vorgehen zur Teilnehmerauswahl
-:
Zuschlagskriterien
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Preis 100 %
Zuschlag auf das Erstangebot
-:
Weitere Bedingungen zur Qualifizierung
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen: nein
Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: 1.) Die Rechtsform der Bietergemeinschaft ist beliebig. Verlangt werden jedoch eine gesamtschuldnerische Haftung und
die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters.
2.) Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufgefordert, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung). Es werden nur Unterlagen nachgefordert, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Frist wird sechs Kalendertage nicht überschreiten. Werden die nachgeforderten
Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Vorbehaltene Auftragsvergabe
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Nebenangebote
Nebenangebote: Zulässig
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Anforderungen für die Ausführung des Auftrags
Reservierte Vertragsdurchführung
Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
Leistungsbedingungen
-:
eRechnung
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Anforderungen an das eingesetzte Personal
-:
Sicherheitsüberprüfung
-:
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD)): nein
Beschreibung der NGM
-:
Informationen über die Anwendbarkeit von FSR
-:
Informationen über die Anwendbarkeit von EED
-:
eKatalog
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
eSignatur
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich: nein
Verfahren nach der Vergabe
Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein
Bestimmungen zur Finanzierung
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen.: Die Zahlungsbedingungen richten sich nach § 16 VOB/B sowie den Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Vergabeunterlagen.
Informationen zur Einreichung
Fristen
Frist für den Eingang der Angebote: Donnerstag, 14.08.2025 10:00 Uhr (MESZ)
Bindefrist
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60
Einheit: DAY - Tag
Sprache für die Angebotsabgabe
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Öffnung der Angebote
Datum des Eröffnungstermins: Donnerstag, 14.08.2025 10:00 Uhr (MESZ)
Eröffnungstermin - Beschreibung: Die Öffnung der elektronischen Angebote erfolgt von zwei Mitarbeitern des Auftraggebers an separaten Endgeräten. Eine Teilnahme von Bietern am Öffnungsverfahren ist bei diesem Verfahren entsprechend §14 EU VOB/A nicht vorgesehen.
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Hoyerswerda, Neues Rathaus, S.-G.-Frentzel-Str. 1, 02977 Hoyerswerda, Raum 2.36
Angaben zu Sicherheitsleistungen
Sicherheitsleistung erforderlich: ja
Beschreibung der Sicherheitsleistung: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme; Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 % der Abrechnungssumme
Einreichungsmethode
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de/unterlagen/0197f81e-0467-4db3-b6f4-5ad2657f5c90/zustellweg-auswaehlen
Informationen zu den Auftragsunterlagen
Beschaffungsdokumente in offiziellen Sprachen
Beschaffungsdokumente in offizieller Sprache
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch
Beschaffungsdokumente in inoffiziellen Sprachen
Beschaffungsdokumente in inoffizieller Sprache
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt: Keine Beschränkungen des Zugangs zu Dokumenten
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/0197f81e-0467-4db3-b6f4-5ad2657f5c90/zustellweg-auswaehlen
Referenz-ID für die Angaben zu den Beschaffungsunterlagen in diesem Los: n/a
Ad-hoc-Kommunikationskanal
-:
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt
Referenz-ID zur Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt: ORG-0001
Organisation, die Unterlagen bereitstellt
Referenz-ID zur Organisation, die die Angebotsunterlagen bereitstellt: ORG-0001
Überprüfung
Fristen für Nachprüfungsverfahren
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen, § 161 Abs. 1 Satz 1 GWB. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten, § 161 Abs. 1 Satz 2 GWB. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, § 160 Abs. 2 Satz 2 GWB. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB – Entscheidung der Vergabekammer: (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Referenz-ID der Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: ORG-0002
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt
Referenz-ID der Organisation, die Überprüfungsinformationen bereitstellt: ORG-0002