Lieferung von Erdgas Stadt Meuselwitz 2026-2027

Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Vergabe-ID
3212864
Vergabe­nummer
MW Erdgas 26-27
Veröffentlicht am
14.07.2025 15:38 Uhr
Auftrag­geber
Stadt Meuselwitz
Angebots-/Teilnahmefrist
03.09.2025 11:00 Uhr

a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Name des Auftraggebers: Stadt Meuselwitz; Straße, Hausnummer: Rathausstraße 1; Postleitzahl: 04610; Ort: Meuselwitz; Land: Deutschland; Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o.; Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o.
b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden; Anschrift, an die die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: www.evergabe.de
d) Art und Umfang der Leistung: Die Stadt Meuselwitz schreibt für die Erdgasabnahmestellen die Gaslieferung für die Jahre 2026-2027 aus.

Ausgeschrieben werden:
-4 SLP- Lieferstellen allgemein Versorgung ca. 338.432 kWh p.a. = Tabelle Erdgas

siehe Leistungsbeschreibung; Orte der Leistungserbringung: Postleitzahl: 04610; Ort: Meuselwitz; Land: Deutschland
e) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe
f) Nebenangebote sind nicht zugelassen
g) Ausführungsfrist: Beginn: 01.01.2026; Ende: 31.12.2027
h) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt.
i) Angebotsfrist: 03.09.2025, 11:00 Uhr; Bindefrist: 08.10.2025
j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben
k) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: siehe Unterlagen und EEE
l) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen: siehe Unterlagen und EEE
m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt
n) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: Zuschlagskriterium ist der Preis. Bei Preisgleichheit entscheidet die Regelung über die Mehr / Mindermengen.