Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Aufstellung von Altkleidersammelcontainern in der Welterbestadt Quedlinburg

Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Vergabe-ID
3179215
Vergabe­nummer
2.3-1/25
Veröffentlicht am
13.05.2025 09:14 Uhr
Auftrag­geber
Welterbestadt Quedlinburg, SG 3.1 Bauverwaltung und Stadtentwicklung
Angebots-/Teilnahmefrist
28.05.2025 11:00 Uhr

Nationale Ausschreibung nach UVgO
Öffentliche Ausschreibung
Vergabenr.:
2.3-1/25

1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle:

Name und Anschrift:
Welterbestadt Quedlinburg, SG 3.1 Bauverwaltung und Stadtentwicklung
Markt 1
06484 Quedlinburg
Deutschland
Telefonnummer:
+49 3946-905754
Telefaxnummer:
+49 3946-9059754
E-Mail-Adresse:
vergabestelle@quedlinburg.de
Internet-Adresse:
https://www.quedlinburg.de
Zuschlagserteilende Stelle:
Siehe oben

2. Verfahrensart (§ 8 UVgO):

Verfahrensart:
Öffentliche Ausschreibung

3. Angebote können abgegeben werden:

schriftlich
elektronisch in Textform
Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote:
Siehe oben

4. Zugriff auf Vergabeunterlagen:

Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO):
Entfällt (siehe 9.).

5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung:

Art der Leistung:
Sammlung und Entsorgung (Verwertung oder Beseitigung) der Altkleider und Schuhe
Menge und Umfang:
36 Altkleidersammelcontainer verteilt auf 23 Standorte
Ort der Leistung:
Standorte neben Wertstoffcontainern in der Kernstadt Quedlinburg und den Ortsteilen Morgenrot, Münchenhof, Bad Suderode und Stadt Gernrode

6. Losaufteilung:

Losweise Vergabe:
Nein

7. Nebenangebote sind

nicht zugelassen

8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist:

Beginn der Ausführungsfrist:
01.08.2025
Ende der Ausführungsfrist:
31.07.2026
Bemerkung zur Ausführungsfrist:
mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils 1 Jahr

9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können:

unter (URL:):
https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-196aff21f67-59d32caf8bace8d7

10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist:

Angebote sind einzureichen bis:
28.05.2025 11:00
Ablauf der Bindefrist:
27.06.2025

11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen:

:
siehe Pkt. 10 der Vergabeunterlage "Vergabe - und Leistungsbeschreibung"
Für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen wird die Stellung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 € gefordert.

12. Wesentliche Zahlungsbedingungen:

:
Das Konzessionsentgelt ist vom Konzessionsnehmer anteilig für jeweils 3 Monate (15.09. 15.12. 15.03. 15.06.) des Kalenderjahres auf ein Konto der Welterbestadt Quedlinburg zu überweisen.

13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers:

:
siehe Pkt. 13 der Vergabeunterlage "Vergabe - und Leistungsbeschreibung"
a) Persönliche Lage des Wirtschaftsnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
Unternehmensdarstellung
ausgefülltes Formblatt 124_LD
Eigenerklärung, dass das Unternehmen gewerblich ordnungsgemäß angemeldet ist
Eigenerklärung darüber, dass für das Unternehmen eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme von mind. 7 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden besteht
Eigenerklärung darüber, dass in den letzten drei Jahren keine Sammelbehälter ohne die erforderlichen Genehmigungen aufgestellt wurden und dass Sammlungen bei den zuständigen Behörden ordnungsgemäß angezeigt wurden
Polizeiliches Führungszeugnis eines Geschäftsführers oder Vorstandsmitgliedes
b) Technische Leistungsfähigkeit:
Gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb
Anzeige nach § 53 KrWG
Darstellung der Organisation des Unternehmens und des Ablaufs der Sammlung
Beschreibung der eigenen technischen Ausrüstung
Beschreibung, bildliche Darstellung und eventuelle Gestaltungsmöglichkeiten der Sammelbehälter, die aufgestellt werden sollen
Nachweise, dass die an die Sammelbehälter gestellten Kriterien erfüllt werden
detaillierte und lückenlose Darstellung der vom Bieter vorgesehenen Entsorgungswege
bei eigener Sortierung und / oder Entsorgung: Sortentiefe und Verwertungsquote, andernfalls Angabe der Betriebe oder Anlagen, die in Anspruch genommen werden
mindestens 3 Referenzadressen von öffentlichen Auftraggebern mit Ansprechpartnern und Telefonnummern
Im Falle der Zusammenarbeit mit anderen Betrieben oder Anlagen sind die den Bieter geforderten Zertifizierungen und Genehmigungen auch für die Betreiber dieser Betriebe und Anlagen innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.

14. Angabe der Zuschlagskriterien:

Der niedrigste Preis:
Ja

15. Sonstiges:

Hinweise:
1. Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden im zulässigen Rahmen nachgefordert.
Einreichungsfrist: innerhalb von 7 Kalendertagen beginnend mit dem Tag nach der schriftlichen Aufforderung. Eine Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ist nach § 41 (3) UVgO ausgeschlossen.
2. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 Gewerbeordnung i.V.m. § 19 MiLoG) beim Bundeszentralregister und einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen.
3. Bieter, die die Vergabeunterlagen anonym (ohne Bieterregistrierung) bei der Vergabeplattform herunterladen, müssen sich fortlaufend über eventuelle
Aktualisierungen der Vergabeunterlagen während der Angebotsfrist bei der
Plattform oder dem Hauptauftraggeber informieren. Die Einreichung nicht aktueller Vergabeunterlagen führt zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung.
4. Die Beantwortung von Bieterfragen kann nur bis 4 Tage vor dem Ablauf der
Angebotsfrist erfolgen. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, seitens des Bewerbers besteht jedoch kein Anspruch darauf, dass diese noch vor dem Öffnungstermin beantwortet werden.
5. Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er dieses unverzüglich der Vergabestelle vor Angebotsöffnung mitzuteilen.
6. Datenschutz
Die Bieter haben die Vertraulichkeit der Unterlagen zu wahren. Die Ausschreibungsunterlagen dürfen durch Bieter nur zur Erstellung des Angebotes
verwendet werden. Eine sonstige Verwendung, insbesondere die Weitergabe an
Dritte, bedarf der schriftlichen Freigabe durch den Auftraggeber. Dies betrifft jedoch nicht die Weitergabe an Unternehmen, die als Nachunternehmer eingesetzt werden sollen, soweit diese die Unterlagen für die Angebotserstellung benötigen. Dabei ist der Bieter für die Wahrung der Vertraulichkeit durch den Nachunternehmer verantwortlich.
Der Bieter erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten
personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren verarbeitet und gespeichert
werden können. Auf die beigefügten Datenschutzhinweise nach Art. 13 und 14 der DSGVO wird verwiesen.