Zwei Krananlagen in den Betriebsbereichen der Talsperre Schönbrunn müssen im Vorfeld der Leistungen für das Teilobjekt 5.1 „Stahlwasserbau Grundablassleitungen, Rohwasserleitung und Armaturen“ instandgesetzt werden. Bei beiden Kranlagen hat eine Sachverständigenabnahme gemäß BetrSichV §14 zu erfolgen.
Von der vollständigen Veröffentlichung der Vergabeunterlagen wird aus Gründen des Schutzes der Vertraulichkeit von Informationen über kritische Infrastrukturen abgesehen.
Die Vergabe- und auftragsbezogenen Unterlagen werden nur den Unternehmen zugänglich gemacht, welche die ausgereichte Datenschutz- und Vertraulichkeitsvereinbarung und Formblatt 124 abgegeben haben.
01 Information.pdf
vom 30.07.2025 11:01 Uhr
02 124 TFW Eigenerklärung zur Eignung_Vt.pdf
vom 30.07.2025 11:01 Uhr
03 TFW-Datenschutz-u_Vertraulichkeitsvereinbarung_Vt.pdf
vom 30.07.2025 11:01 Uhr