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NRW: Erlass zur Beschaffung von Leistungen für Flüchtlingsunterbringung

Der gemeinsame Erlass des Ministeriums der Finanzen und des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie vom 11. Oktober 2023, der Verfahrenshinweise für die Beschaffung von Leistungen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Geflüchteten regelt, wird bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.

Quelle: vergabe.nrw

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Meldung vom 25. Oktober 2023

In einem gemeinsamen Erlass haben das Ministerium der Finanzen und das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Verfahrenshinweise für die Beschaffung von Leistungen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Geflüchteten veröffentlicht.

Der Erlass gilt befristet bis zum 30. Mai 2024 richtet sich an die Bezirksregierungen sowie den Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen.

Quelle: vergabe.nrw

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