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ThürVVöA mit evergabe.de sicher umsetzen

Mit der aktualisierten Thüringer Verwaltungsvorschrift zur öffentlichen Auftragsvergabe (ThürVVöA), Stand 27.03.2025, zieht das Land die Zügel bei der elektronischen Kommunikation deutlich an. Wer heute E-Vergabe betreibt, muss nicht nur digital, sondern vor allem sicher, nachvollziehbar und regelkonform handeln.

Besonders betroffen: die elektronische Angebotsabgabe und Kommunikation per E-Mail. Die neuen Anforderungen machen klar: Einfache E-Mails genügen längst nicht mehr. Es braucht verschlüsselte Übertragungswege, eine lückenlose Protokollierung und technische Maßnahmen zur Nachvollziehbarkeit und Integrität.

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Die verschärften Vorgaben der ThürVVöA klingen erst einmal nach zusätzlichem Aufwand – müssen sie aber nicht sein. Denn mit evergabe.de bist du sofort auf der sicheren Seite – ohne Umstellung, ohne Zusatzkosten, ohne Risiko.

Rechtssicher & konform:
Du musst dir keine Gedanken um Verschlüsselung, Nachvollziehbarkeit oder Protokollierung machen – das übernimmt unsere Plattform für dich. evergabe.de erfüllt bereits heute alle Anforderungen der neuen ThürVVöA. Die verschlüsselte Kommunikation, die digitale Angebotsabgabe und die revisionssichere Dokumentation sind vollständig integriert – und das standardmäßig.

Kein zusätzlicher Aufwand:
Du brauchst keine externen Prüfprozesse oder technischen Anpassungen. Alles, was du brauchst, ist bereits in evergabe.de enthalten. Du führst deine Vergabeverfahren wie gewohnt durch – wir sorgen im Hintergrund dafür, dass alles den rechtlichen Vorgaben entspricht.

Einfach & effizient:
Die Bedienung bleibt für dich so einfach wie gewohnt. Du profitierst vom Komfort der digitalen Kommunikation – mit der Sicherheit, dass alles rechtlich abgesichert ist. Die Angebote deiner Bieter werden vollständig digital, sicher und nachvollziehbar entgegengenommen und archiviert.

Zukunftssicher:
Du musst dich nicht um Gesetzesänderungen kümmern – das machen wir für dich. Unsere Plattform wird laufend weiterentwickelt und an neue gesetzliche Vorgaben angepasst. Auch die aktuellen Änderungen in Thüringen sind bereits vollständig berücksichtigt.

Quelle: IHK Thüringen

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