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evergabe Manager – Informationsschreiben nach § 134 GWB rechtssicher versenden

Ein aktueller Beschluss der Vergabekammer des Freistaats Sachsen (1/SVK/043-20) bestätigt, dass mit dem evergabe Manager rechtssicher Informationsschreiben nach § 134 GWB versendet werden können.

In einem EU-weiten Vergabeverfahren hat die Vergabestelle eine Bieterin nach Prüfung der Angebote wegen mangelnder Eignung ausgeschlossen. Für den Versand des Informationsschreibens nach § 134 GWB hat die Vergabestelle die Software AI Vergabemanager genutzt. Das Informationsschreiben wurde in den Bieterbereich der Vergabeplattform übermittelt und war dort sowie in der Software AI Bietercockpit verfügbar.

Nachdem die Vergabestelle den Zuschlag erteilt hatte, hat die ausgeschlossene Bieterin in einem Vergabenachprüfungsverfahren geltend gemacht, die 10-tägige Wartefrist des § 134 GWB sei durch den Versand des Informationsschreibens nicht in Gang gesetzt worden.

Diese Auffassung teilt die VK Sachsen nicht. Da das Bieterpostfach des AI Bietercockpits „zum Machtbereich des Bieters“ gehöre, werde die Wartefrist wirksam ausgelöst. Die Textform werde dadurch gewahrt, dass die Nachrichten im AI Bietercockpit für einen angemessenen Zeitraum und nicht veränderbar aufbewahrt sind. Bei elektronischer Kommunikation müsse das Informationsschreiben so auf den Weg gebracht werden, dass bei regelgerechtem Verlauf die Information in den Machtbereich des Empfängers gelangt und insbesondere vom Absender nicht mehr verändert oder gelöscht werden kann. Das sei mit der Übermittlung aus dem AI Vergabemanager an das AI Bietercockpit erfüllt.

Die zu dieser Thematik häufig zitierte Entscheidung der Vergabekammer Südbayern betraf nicht den AI Vergabemanager, sondern eine andere Technologie. Beide Entscheidungen sind daher nicht direkt vergleichbar.

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