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Novellierung sächsische Bauordnung

Die sächsische Landesregierung hat am 18. Januar 2022 die Novelle der Bauordnung beschlossen. Mit der Novelle sollen u. a. digitale Baugenehmigungen sowie einheitliche Regelungen für den Ausbau von Ladestationen umgesetzt werden.

Die neue Bauordnung wird künftig auch den Abstand neuer Windenergieanlagen zu Wohnsiedlungen regeln. Somit sollen mehr Flächen für den Ausbau bereitgestellt und die Akzeptanz sowie die Entscheidungsmöglichkeiten vor Ort verbessert werden.

Gartenbau-, land- und forstwirtschaftliche Vorhaben erhalten künftig eine Ausweitung der Verfahrensfreiheiten auch auf Wetterschutzeinrichtungen und Bewässerungsanlagen. „Mit diesen Regelungen reagieren wir auf den Bedarf, der in der Land- und Forstwirtschaft besteht. Sachsen unterstützt diese wichtigen Branchen damit dabei, sich an die Herausforderungen anzupassen, die der Klimawandel mit sich bringt.“, Staatsminister Thomas Schmidt.

Des Weiteren enthält der Entwurf einheitliche Regelungen für den Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur und von Ladestationen für die Elektromobilität. Parallel dazu solle der Bau von Fahrradabstellplätzen erleichtert werden, indem sie baurechtlich mit Autogaragen gleichgestellt und ohne Bauantrag genehmigt werden können. Dies gelte auch für die Errichtung von Ladesäulen.

Auch beim Bauen mit Holz sieht der Gesetzentwurf Neuerung vor. So kann Holz künftig für Tragkonstruktionen und Außenwandbekleidung sowie für den Bau in allen Gebäudeklassen verwendet werden. Mit der Novelle gibt es auch eine Wiedereinführung der Typengenehmigung für serielles Bauen.

Quelle:
sachsen.de
Haufe

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