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Steckbrief
Der Kreis Paderborn beabsichtigt, ab dem 01.01.2025 die Pflicht zur Beseitigung von tierischen; Nebenprodukten nach § 3 Abs. 3 TierNebG im Wege der Beleihung auf ein privates Entsorgungsunternehmen; (beliehene Person) zu übertragen.; Der Auftraggeber hat als Körperschaft des öffentlichen Rechts nach § 3 Abs. 1 TierNebG i.V.m. § 29 AG; TierGesG...
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