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Steckbrief
Der Landkreis Böblingen ist nach § 6 Abs. 1 des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes (LKreiWiG) öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger i.S.v. § 20 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (LKreiWiG). Als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist der Landkreis Böblingen verpflichtet, die ihm als Abfälle zur Beseitigung überlassenen Abfälle unter...
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