Anpassung der Anlage 3 (Vergütung) zum Vertrag über die Versorgung von Tracheotomierten und/oder Laryngektomierten mit Hilfsmitteln nach § 127 Abs. 1 SGB V

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Die AOK Niedersachsen beabsichtigt die Anlage 3 (Vergütung) zum Vertrag über die Versorgung von Tracheotomierten und/oder Laryngektomierten mit Hilfsmitteln nach § 127 Abs. 1 SGB V neu zu vereinbaren. Die Beschaffenheit der Produkte und Dienstleistungen kann der Produktbeschreibung des Hilfsmittelverzeichnis gem. § 139 SGB V entnommen werden....

Vergabeart

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Auftrag­geber

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Vergabe­nummer (des Auftraggebers)

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Vergabe-ID (bei evergabe.de)

2945293
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Ausführungsort (1)

  • 30173 Hannover

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