Markterkundung: Klärschlammasche Phosphorrecycling ab 01.01.2029

Vorinformation ohne Frist

Mit der Änderung der Klärschlammverordnung vom 02.10.2017 sind auch die Berliner Wasserbetriebe (BWB) verpflichtet, spätestens ab dem 01.01.2029 den anfallenden Klärschlamm einer Phosphorrückgewinnung zuzuführen (§ 3 Abs. 1 AbfKlärV, der am 01. Januar 2029 in Kraft tritt).; Die Klärschlämme der BWB werden alle in betriebseigenen Anlagen...

Vergabeart

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Auftrag­geber

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Vergabe­nummer (des Auftraggebers)

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Vergabe-ID (bei evergabe.de)

2960876
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Ausführungsort (1)

  • 10115 Berlin

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