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FAQ
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Die häufigsten Fragen - und die Antworten

Wie kann ich anonym und kostenfrei Vergabeunterlagen zu EU-Bekanntmachungen von evergabe.de herunterladen?

Wenn die Vergabeunterlagen zu EU-Verfahren über evergabe.de bereitgestellt werden, ist der anonyme Download über www.evergabe.de/unterlagen zugänglich. Dort trägst Du die im EU-Bekanntmachungstext unter „2. Verfahren“ die interne Kennung der Bekanntmachung ein. Alle EU-Auftragsbekanntmachungen findest Du auch im „Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union.“


evergabe.de-Tipp

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, einen anonymen Download von Vergabeunterlagen bei EU-Verfahren zu ermöglichen. Wir können diesen jedoch nicht empfehlen. Der Auftraggeber erhält keine Kenntnis darüber, dass Du Dich für diese Ausschreibung interessierst und kann mit Dir daher nicht in Kontakt treten. Du wirst nicht informiert, wenn sich das Leistungsverzeichnis ändert, Fristen und Termine verschoben oder sonstige Bedingungen geändert werden. Dies kommt jedoch in etwa der Hälfte aller Vergabeverfahren vor. Wenn Du die Änderungen nicht beachtest, kann dies dazu führen, dass Du vom Verfahren ausgeschlossen wirst.


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