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FAQ
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Die häufigsten Fragen - und die Antworten

Wann darf ich freihändig vergeben?

Ob Du freihändig vergeben kannst, kommt es auf zwei Sachen an: Geht es um eine Bauausschreibung oder um Liefer- und Dienstleistungen und in welchem Bundesland findet die Vergabe statt?

Jedes Bundesland hat eigene Wertgrenzen, also Schwellenwerte, für die Freihändigen Vergaben bzw. die Verhandlungsvergabe festgelegt. Das liegt unter anderem an den verschiedenen Weltgeschehnissen, weswegen die Länder neue Regelungen durchsetzen.

Aktuelle Schwellenwerte

Schwellenwerte für freihändige Vergaben

Diese Tabelle zeigt, in welchem Bundesland welche Schwellenwerte gelten. Gegliedert sind die Angaben nach VOB, für Bauausschreibungen, und nach UVgO, für Liefer- und Dienstleistungen. Achtung: In Sachsen gilt für zweiteres noch die VOL.

Liegt Dein Auftragswert also unterhalb dieser Werte oder ist genauso geschätzt, dann kann freihändig vergeben werden. Liegt er darüber, muss öffentlich ausgeschrieben werden.

BundeslandVOB (in EUR)UVgO (inEUR)
Baden-Württembergbis 1.000bis 50.000
Bayernbis 100.000bis 100.000
Berlinbis 50.000bis 10.000
Brandenburgbis 100.000bis 100.000
Bremenbis 50.000bis 100.000
Hamburgbis 100.000bis 50.000
Hessenbis 100.000bis 100.000
Mecklenburg-Vorpommernbis 200.000bis 100.000
Niedersachsenbis 25.000bis 25.000
Nordrhein-Westfalenbis 100.000bis 100.000
Rheinland-Pfalzbis 40.000bis 40.000
Saarlandbis 10.000bis 10.000
Sachsenbis 25.000bis 25.000 *
Sachsen-Anhaltbis 10.000bis 25.000
Schleswig-Holsteinbis 100.000bis 100.000
Thüringenbis 50.000bis 20.000

*in Sachsen gilt noch die VOL.

Deine Möglichkeiten freihändig zu vergeben

Welche Art der Vergabe kommt für Dich in Frage? evergabe.de unterstützt Dich bei Deinen Vorhaben. Ob komplett ausschreiben oder einfach drei Angebote einholen – schau Dir hier Deine Möglichkeiten an.


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