Wann darf ich freihändig vergeben?
Ob Du freihändig vergeben kannst, kommt es auf zwei Sachen an: Geht es um eine Bauausschreibung oder um Liefer- und Dienstleistungen und in welchem Bundesland findet die Vergabe statt?
Jedes Bundesland hat eigene Wertgrenzen, also Schwellenwerte, für die Freihändigen Vergaben bzw. die Verhandlungsvergabe festgelegt. Das liegt unter anderem an den verschiedenen Weltgeschehnissen, weswegen die Länder neue Regelungen durchsetzen.
Aktuelle Schwellenwerte
Diese Tabelle zeigt, in welchem Bundesland welche Schwellenwerte gelten. Gegliedert sind die Angaben nach VOB, für Bauausschreibungen, und nach UVgO, für Liefer- und Dienstleistungen. Achtung: In Sachsen gilt für zweiteres noch die VOL.
Liegt Dein Auftragswert also unterhalb dieser Werte oder ist genauso geschätzt, dann kann freihändig vergeben werden. Liegt er darüber, muss öffentlich ausgeschrieben werden.
Bundesland | VOB (in EUR) | UVgO (inEUR) |
Baden-Württemberg | bis 1.000 | bis 50.000 |
Bayern | bis 100.000 | bis 100.000 |
Berlin | bis 50.000 | bis 10.000 |
Brandenburg | bis 100.000 | bis 100.000 |
Bremen | bis 50.000 | bis 100.000 |
Hamburg | bis 100.000 | bis 50.000 |
Hessen | bis 100.000 | bis 100.000 |
Mecklenburg-Vorpommern | bis 200.000 | bis 100.000 |
Niedersachsen | bis 25.000 | bis 25.000 |
Nordrhein-Westfalen | bis 100.000 | bis 100.000 |
Rheinland-Pfalz | bis 40.000 | bis 40.000 |
Saarland | bis 10.000 | bis 10.000 |
Sachsen | bis 25.000 | bis 25.000 * |
Sachsen-Anhalt | bis 10.000 | bis 25.000 |
Schleswig-Holstein | bis 100.000 | bis 100.000 |
Thüringen | bis 50.000 | bis 20.000 |
*in Sachsen gilt noch die VOL.
Deine Möglichkeiten freihändig zu vergeben
Welche Art der Vergabe kommt für Dich in Frage? evergabe.de unterstützt Dich bei Deinen Vorhaben. Ob komplett ausschreiben oder einfach drei Angebote einholen – schau Dir hier Deine Möglichkeiten an.