Braucht der Bieter oder das teilnehmende Unternehmen eine elektronische Signatur bei der Angebotsabgabe?
Ja. Die elektronische Signatur erfüllt in der elektronischen Welt den gleichen Zweck wie eine eigenhändige Unterschrift auf einem Papierdokument – sie dient der Identifizierung des Erklärenden. Außerdem regeln alle Vergabeverordnungen den Einsatz derer. Vor allem in der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 Art. 3 Abs. 10–12 werden dazu klare Begriffsbestimmungen gesetzt.
Über die evergabe.de-Plattform erfolgt die Angebotsabgabe mit Einfacher elektronischer Signatur (in Textform). Diese ist für den Bieter kostenfrei und er muss keine gesonderten Zertifikate oder Hardware kaufen.
Arbeitet der Auftraggeber mit dem evergabe Manager, dann gibt der Bieter sein Angebot mit dem AI Bietercockpit ab. Hierüber sind sowohl eine Fortgeschrittene elektronische Signatur oder eine Qualifizierte elektronische Signatur möglich.
Hinweis: Wie der Bieter sein Angebot signieren soll, wird in den Vergabeunterlagen festgeschrieben.