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Kann man auch elektronische Kommunikation ankreuzen, aber nur schriftliche Angebote zulassen?

Nein, sobald elektronisch ausgeschrieben wird, ist die Kommunikation selbstredend ebenfalls elektronisch. Zusätzlich werden im Bekanntmachungstext Angaben zum Auftraggeber sowie zur Nachprüfungsstelle gemacht. Nachlieferungen, Korrekturen oder auch Bieterfragen werden allerdings immer über die Plattform zur Verfügung gestellt und beantwortet, mit der ausgeschrieben wird.

Wie die Angebote abzugeben sind, ist bei nationalen Vergaben in der Bekanntmachung unter Vergabeverfahren, Auftragsart c) anzugeben. Hier gibt es die Auswahl:

  • Angebote können nur schriftlich abgegeben werden.
  • Angebote können nur elektronisch abgegeben werden.
  • Angebote können schriftlich oder elektronisch abgegeben werden.

Bitte beachten Sie: Bei bestimmten Vergabeverfahren, z. B. EU-Verfahren ist die Abgabe der Angebote ausschließlich elektronisch möglich. Das wird im Bekanntmachungstext unter Abschnitt 1, I.3) Kommunikation angegeben.

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