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Können Papierangebote hinzugefügt werden?

Ja, das ist möglich. Natürlich können Sie als Auftraggeber schon vorab entscheiden, wie Sie die Angebotseinholung gestalten.

Beachten Sie hierbei allerdings die Vorschriften der Verfahren. Bei VOB-Ausschreibungen gilt die Wahlfreiheit, bei Vergaben nach UVgO wiederum muss das komplette Verfahren ausschließlich elektronisch sein (Ausnahmen bei Auftragswerten über 25.000 Euro). Für kleine Beschaffungen wird beispielsweise im evergabe Manager die Verfahrensvorlage „Direktkauf“ genutzt.

Die Praxis zeigt allerdings: Wenn Sie Ihre Vergaben elektronisch abbilden und zusätzlich Papierangebote zulassen, haben Sie einen verhältnismäßig hohen zusätzlichen Zeitaufwand. Deshalb geht der Trend immer mehr zur reinen elektronischen Angebotsabgabe. Die Landeshauptstadt Dresden lässt seit Jahren keine Papierangebote im VOL-Bereich mehr zu.

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