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Wie genau sieht das elektronische Leistungsverzeichnis im Vergabemanagement aus? Wie kann ich es erstellen und anpassen und wie viel muss ich manuell beim Bewerten prüfen/anpassen? Dürfen Bieter nur dieses Dokument ausfüllen und abgeben?

Gern kann das Leistungsverzeichnis (LV) vorab in einem Testzugang angeschaut und getestet werden. Der große Vorteil des Leistungsverzeichnisses ist die automatische Auswertung nach der Angebotsöffnung. Eine händische, rechnerische Auswertung entfällt dadurch komplett.

Der Bieter muss dieses Leistungsverzeichnis nicht zwingend ausfüllen, er könnte dies im Programm verneinen. Jedoch stellt sich dann die Frage, was bringt dem Bieter die Abgabe eines leeren Leistungsverzeichnisses? Sie als Vergabestelle entscheiden nach Ermessen, ob z. B. ein LV im PDF-Format für Sie zulässig ist.

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