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Wenn man nach der Veröffentlichung in der Bekanntmachung noch etwas ändern möchte, kenne ich dies bisher mit einer Änderungsbekanntmachung. Kann man diese in Ihrem Portal auch erstellen?

Ja. Korrekturen des Bekanntmachungstextes sind immer wieder Alltag. Deshalb kann in wenigen Schritten eine Korrektur veröffentlicht werden:

Auftraggeber, die über evergabe.de veröffentlicht haben, gehen in die veröffentlichte Vergabe, dann in den Bereich Bekanntmachung. Hier finden Sie oberhalb den Button Korrekturbekanntmachung. Gehen Sie Schritt eins und Schritt zwei durch und veröffentlichen Sie anschließend alles, so wie Sie es vom Bekanntmachungstext kennen. Änderungen sind für nationale oder EU-Bekanntmachungen möglich.

Hinweis: Im evergabe Manager gibt es im Verfahren die Aktion Vergabeunterlagen ändern. Eine Änderung der Vergabeunterlagen ist ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung bis zur Angebotsöffnung möglich. Die Vergabestelle hat dabei einen angemessenen Zeitraum zur Änderung des Angebotes durch die Bieter zu beachten und ggf. den Submissionstermin zu verschieben.

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