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Wie sieht die Bekanntmachung aus?

Die Bekanntmachung enthält grundlegende Informationen über den Auftragsgegenstand und das Vergabeverfahren. Damit können sich die Bieter über das Vorhaben und die Rahmenbedingungen informieren. Wesentliche Inhalte sind:

  • Auftraggeber
  • Art und Umfang des Auftrags
  • Ausführungsort
  • wichtige Fristen und Terminketten
  • benötigte Nachweise über die Eignung des potenziellen Bewerbers

Unterschiede gibt es zudem bei den Bekanntmachungstexten von nationalen und EU-weiten Vergaben. Nationale Bekanntmachungen sind mit Kleinbuchstaben unterteilt. So findet man beispielsweise unter a) Angaben zum Auftraggeber und unter s) den Termin der Angebotsöffnung. Europaweite Bekanntmachungen sind hingegen mit römischen Ziffern gegliedert und müssen bedeutend mehr Angaben enthalten. Hier sind Name und Adresse vom öffentlichen Auftraggeber unter I.1) zu finden, Abschnitt III beinhaltet z. B. die Teilnahmebedingungen.

Hinweis: Sämtliche Ausschreibungsinformationen mit Bekanntmachungstext werden den Bietern vollständig auf evergabe.de zur Verfügung gestellt.

evergabe.de-Tipp: Webinar: Einführung in das Vergaberecht

Von den relevanten Rechtsnormen bis zum Aussehen einer Bekanntmachung bespricht die Referentin Christina Meincke die wichtigen Schritte einer Ausschreibung.

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