eVergabe.de

Warum müssen wir als Dienstleister, welche für den öffentlichen Auftraggeber ausschreiben, für die Veröffentlichung im Ausschreibungsblatt bezahlen? Normalerweise ist das für den öffentlichen Auftraggeber kostenlos? Schließlich veröffentlichen wir eine Beschaffung für den öffentlichen Auftraggeber und nicht für unser (Privat)Unternehmen.

Bitte kontaktieren Sie hierfür unseren Vertrieb, damit es genau erläutert werden kann.

Kommunale Auftraggeber dürfen kostenfrei im Ausschreibungsblatt veröffentlichen. Private Organisationen zahlen jedoch einen Zeilenpreis. Die Kosten hängen dabei vom Ausschreibungsblatt ab.

Wer die Bekanntmachung einstellt, spielt keine Rolle. Es wird immer bei den nationalen Bekanntmachungen im Punkt a) nach dem Auftraggeber geschaut.

eVergabe.de