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Frage zur Angebotsabgabe: Was genau bedeutet “Elektronisch in Textform“? Und kann das Leistungsverzeichnis gescannt als PDF abgegeben werden?

Ein Angebot muss immer unterschrieben sein. Welche Signatur notwendig wird, entscheidet der Auftraggeber. Bei einer Signaturform „Elektronisch in Textform“ handelt es sich um die Einfache elektronische Signatur (in Textform). Die Signatur der einfachen Angebotsabgabe über die Vergabeplattform evergabe.de erfolgt ausschließlich „Elektronisch in Textform.“ Dafür tippen Sie Vor- und Nachname in ein Eingabefeld, so wie Sie eine E-Mail „unterschreiben“ würden.

In welcher Form Sie das Leistungsverzeichnis dem Angebot beifügen, wird von den Vergabestellen im Bekanntmachungstext hinterlegt. Dabei kann es sein, dass ein Großteil der Angebotsinhalte im PDF-Format sind. Je nachdem, um welche Art von Ausschreibung es sich handelt, gehören aber auch andere Unterlagen dazu. Bei Bauausschreibungen ist beispielsweise die GAEB-Datei wichtig.

Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren FAQ: Was gehört zu einem Angebot? >

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