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Oft ist lediglich angegeben “Elektronisch in Textform.“ Erfüllt ein LV, das als PDF übermittelt wird, diese Kriterien?

Ja, wenn keine genauen Bedingungen gesetzt wurden, kann das LV auch als PDF abgegeben werden.

Die Angabe „Elektronisch in Textform“ betrifft die Angabe zur Signatur. Diese entspricht der Einfachen elektronischen Signatur. Wenn der Auftraggeber die Angebotsabgabe elektronisch in Textform verlangt, reicht es, wenn Sie Ihr Angebot beispielsweise einfach mittels Tastatur unterschreiben. 

Weitere Informationen in unserem Glossar: Einfache elektronische Signatur >

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