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Wer kontrolliert die Angebote auf Gleichwertigkeit, da die Ausschreibung nie qualitativ gleich angeboten wird?

Die Prüfung und Wertung der Angebote liegt bei der Vergabestelle. Dabei muss sie sich an Richtlinien halten, welche beispielsweise in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen festgeschrieben sind.

Der erforderliche Nachweis der Gleichwertigkeit der abweichenden Leistung mit dem geforderten Schutzniveau ist zusammen mit der Angebotsabgabe zu erbringen. Dabei geht es darum, Transparenz, Nachprüfbarkeit sowie Diskriminierungsfreiheit des Verfahrens zu gewährleisten.

In unserem Glossarbegriff Gleichwertigkeit von abweichend Angeboten können Sie weitere Informationen zum Thema und wichtige Paragrafen nachlesen.

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