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Läuft mein gebuchter Tarif automatisch aus?

  1. Tarife sind auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit entspricht dem jeweiligen Abrechnungszeitraum. Sofern keine rechtzeitige Kündigung erfolgt, verlängern sich alle Tarife automatisch und wiederholt um weitere Zeiträume, die dem Abrechnungszeitraum entsprechen. Eine ordentliche Kündigung ist jeweils zum Ablauf eines Abrechnungszeitraums möglich. Bei monatlicher Zahlungsweise muss die Kündigung spätestens am Tag vor Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums eingehen, in allen anderen Fällen einen Monat vor Ablauf des laufenden Abrechnungszeitraums.
     Eine Ausnahme gilt für vor dem 01.01.2024 abgeschlossene Tarife mit monatlicher Zahlungsweise; hier gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten und eine Kündigungsfrist von einem Monat ist einzuhalten. Nach Ablauf der ersten 12 Monate tritt die monatliche Verlängerung in Kraft, für die der vorherige Absatz gilt.
  2. Die Kündigung muss binnen der jeweils geltenden Frist bei dem Betreiber wenigstens in Textform eingehen. Die Nutzung der Kündigungsfunktion in Mein evergabe.de in der Kontoverwaltung unter “Tarife” ist ausreichend.
  3. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
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